Aktuelle Entwicklung der Geflügelpest im Land
KIEL. In Schleswig-Holstein ist das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N8 in insgesamt sechs weiteren Fällen bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Landwirtschaftsministerium heute Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für Geflügelpest.
„Die Geflügelpest-Lage ist insgesamt sehr dynamisch und der Infektionsdruck in der Wildvogelpopulation an der Westküste besonders hoch“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. „Wir beobachten aktuell ein lokal gehäuftes Verenden von Wildvögeln an der Nordseeküste und nachfolgende Infektionen bei Raubvögeln, die erkrankte und verendete Tieren fressen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz haben in den letzten Tagen bereits knapp 1.000 verendete Wildvögel gezählt und arbeiten mit Hochdruck und großem Engagement daran, verendete Vögel einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, damit der Infektionsdruck in der Umwelt verringert wird“, so Albrecht. Der Minister appellierte erneut an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen: „Hierfür sind alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und die Anordnungen der Veterinärämter wie insbesondere die Aufstallung in betroffenen Gebieten umzusetzen.“
Nachdem vergangenen Freitag im Kreis Nordfriesland erstmals im Jahr 2020 Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt wurde, erfolgen seitdem weitere Nachweise bei Wildvögeln in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen. Heute wurde das Geflügelpestvirus bei insgesamt fünf Wildvögeln (drei Pfeifenten, zwei Nonnengänsen) aus dem Kreis Nordfriesland und einem Wildvogel (Uhu) aus dem Kreis Dithmarschen nachgewiesen. Seit Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein vor wenigen Tagen wurde Geflügelpest bei insgesamt 18 Wildvögeln festgestellt. Informationen zu den von den Veterinärämtern angeordneten Maßnahmen wie der Aufstallung in bestimmten Gebieten stellen die Kreise zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) machte deutlich, dass die festgestellten Virustypen bisher nicht bei Menschen nachgewiesen wurden.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.
Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von welchem Schleswig-Holstein auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein wurde im März 2018 in einer kleinen Geflügelhaltung festgestellt.
Weitere Informationen:
Die Risikoeinschätzung des FLI:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00033602/201102_FLI-Risikoeinsch%C3%A4tzung_HPAIV_H5.pdf
Informationen der Landesregierung:
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/