Einführung des Moped-Führerscheins ab 15 Jahren

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Gero Storjohann: „Was lange währt wird endlich gut!
Die Altersgrenze für den Moped-Führerschein wird bundesweit
auf 15 Jahre gesenkt

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beim Deutschen Bundestag hat den Weg freigemacht für die Absenkung des Altersgrenze auf 15 Jahre beim Erwerb des Führerscheins für Mopeds (AM). Diese Regelung tritt nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat in Kraft, voraussichtlich noch in dieser Woche.

Foto (Chaperon)

In Schleswig-Holstein sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen läuft seit 2013 das Modellprojekt „Moped mit 15“. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April 2018 befristet. Es wurde aufgrund uneindeutiger Daten um zwei weitere Jahre verlängert.

Der Bundestagsabgeordnete Gero Storjohann setzt sich als Berichterstatter für Führerscheine und Straßenverkehrsrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits seit Jahren für den Moped-Führerschein ab 15 ein. Er freut sich über diesen Erfolg: „Bei Wegen von einem Bundesland ins andere sorgt diese neue Regelung jetzt für mehr Flexibilität, gerade auch für Schleswig-Holsteiner. Insbesondere in den ländlichen Regionen besteht ein Bedarf an diesem zusätzlichen Mobilitätsangebot, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Ich kämpfe bereits seit Jahren für den Moped-Führerschein ab 15. Dies ist ein schöner Erfolg zum Ende der Wahlperiode!“

Durch den Modellversuch sollte ermittelt werden, ob positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, zum Beispiel in Form eines gesteigerten Gefahrenbewusstseins bei jungen Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführern erreicht werden können. Denn im Vergleich zum bisher für diese Altersgruppe (ab 15 Jahren) möglichen Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung kann die Fahrerlaubnis der Klasse AM nur durch eine qualifizierte und umfassende Ausbildung mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden. Dadurch kann den jungen Menschen wesentlich intensiver vermittelt werden, welche Verantwortung sie im Straßenverkehr tragen und welche Gefahren im Straßenverkehr bestehen.

 

 

1 Kommentar

  1. Herr Storjohann sollte sich lieber um die unverzügliche Wiederherstellung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte einsetzen, wenn er noch einen Funken Glaubwürdigkeit behalten möchte.
    Auf der einen Seite ist er dafür, dass sich jetzt schon 15 Jährige mit dem Moped tot fahren können, auf der anderen Seite wird „aus Gründen des Gesundheitsschutzes“ ein ganzes Land in Geiselhaft genommen, lahmgelegt und große Teile der Wirtschaft zerstört.
    Der Mann erscheint mir inzwischen vollkommen fehl am Platze.

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