Zum Thema Sozialer Wohnungsbau am Maisfeld

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Morgen tagt die Stadtvertretung in Bargteheide

Dazu erreichten uns folgende Pressemitteilungen der Grünen, von Norbert Muras (WfB) und des fraktionslosen Stadtvertreters Klaus Mairhöfer. Sie beziehen sich auf den angekündigten Sozialwohnungsbau Am Maisfeld:

Grüne Zustimmung zum Sozialen Wohnungsbau am Maisfeld und Fragen zum Stand der Planung

Die Bargteheider Grünen sind sehr für sozialen Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück am Maisfeld und stimmen einem „Modell kommunaler Wohnungsbau“ und einer dafür notwendigen Änderung des B-Plans 16a zu.

Die Stadtvertretung tagt wieder in der Sporthalle der Bonhoeffer-Schule

Eine Frage drängt sich allerdings auf:  Warum wurde der Sachverstand der Verwaltung nicht vom Beginn der Verhandlungen an genutzt und die Verwaltung offenbar auch nicht frühzeitig informiert?

Inwieweit wird das von der Stadtvertretung am 25.03.2021 einstimmig beschlossene, noch in Arbeit befindliche Konzept zum Wohnungsbau durch die Stadtwerke überhaupt zum Tragen kommen?

Zum vorliegenden indikativen Angebot eines Bauunternehmens einige Anmerkungen, besonders im Hinblick auf die vom Bund verschärften Anforderungen an den Klimaschutz:

  1. In welchem Umfang ist beim kommunalen Bauprojekt am Maisfeld Klimaneutralität mitgeplant?
  2. Ist die Kommune bereit, mit Blick auf die Zielvorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vom Mai 2021, auch geringfügige Mehrkosten zu akzeptieren? (evtl. nicht nötig, weil Förderung für Gebäudesektor massiv aufgestockt wird). Die Stadt als Vorbild. Bargteheide baut eine Ökosiedlung auf für seine finanziell schwächsten Bürger*innen.
  3. Welche Punkte könnten in das indikative Angebot noch aufgenommen werden, ohne dass die Wirtschaftlichkeit leidet?
  4. Effizienzhaus 55 ist ok, wie sieht die Wärmeversorgung aus? Wärmenetz, Niedrigtemperatur 45o ?
  5. PV-Anlagen auf den Dächern – ist Mieterstrom geplant?
  6. Anlage von Gründächern? Spart CO2 beim Heizen, kühlt bei Hitze, nimmt Regenwasser auf, stärkt Biodiversität; statt Klinkeriemchen (Deko?) an den Fassaden.
  7. Bleiben der Knick und die Hecke im Umfang des bisherigen B-Plans erhalten?
  8. Nicht eingerechnet sind die Kosten der Stadt für die Erschließung des Baugrundstücks. Summe?
  9. In der Kalkulation ist ein Baukostenzuschuss von 500 Euro/m2 Wohnfläche eingerechnet. Sollte sich die staatliche Förderung erhöhen, was gut möglich ist, kommt das Plus dann der Stadt zugute?
  10. Sind die Wohnungs-Grundrisse flexibel? So dass z.B. eine große Wohnung bei veränderten Lebensverhältnissen in zwei kleine Wohnungen unterteilt werden kann.
  11. Wo sind die für Wohnungen vorgeschriebenen Abstellräume angedacht?
  12. Eine gute Anbindung an den ÖPNV muss gewährleistet werden (nur 36 Stellplätze für 48 WE; Bewohner*innen brauchen ein attraktives Mobilitätsangebot).

Es besteht in der Grünen Fraktion die Sorge, dass bei 100% sozialem Wohnungsbau am Rande Bargteheides ein kleiner „Osdorfer Born“ entstehen könnte. Sozial verträglicher wäre ein Mix aus Sozialwohnungen, freien Mietwohnungen und evtl. Eigentumswohnungen.

Zum Aufwuchs von Sozialwohnungen in Bargteheide wäre ein grundsätzlicher Beschluss der Kommunalpolitik wünschenswert, dass bei künftigen Bauvorhaben im öffentlichen und privaten Bereich ab 12 WE mindestens ein Drittel sozial geförderte Wohnungen gebaut werden müssen.

Wir verweisen gerne nochmal auf das „Grüne Positionspapier zur Bauwende in Bargteheide“, das vor einigen Wochen allen Fraktionen über deren Vorsitzende zugegangen ist. Es gab die Verabredung, dass darüber gemeinsam mit dem Papier der SPD zum Wohnungsbau in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses diskutiert werden sollte. Bislang steht das Thema nicht auf der Tagesordnung.

Ruth Kastner

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

PRESSEMITTEILUNG EILANTRAG ANPASSUNG B-PLAN 16 A

Klaus Mairhöfer:

1. Was ist eigentlich der Hintergrund dafür, dass die Politik einen von ihr selbst gefassten Beschluss (B-Plan 16 A) ändern möchte. Es müssen Einflüsse von Dritten stattgefunden haben. Im Antrag selbst finden wir dazu folgende Passage:
„Um nähere Informationen zu bekommen, haben Gespräche mit Investoren stattgefunden“. Über was sollten nähere Informationen eingeholt werden und wie kommen Stadtvertreter dazu, mit Investoren zu sprechen?
2. Gespräche mit Investoren über Investitionen auf städtischen Grundstücken obliegen der Verwaltung und keinesfalls politischen Parteien.
3. In welchem Auftrag, mit welcher Beauftragung, in welchem Namen wurden von Stadtvertretern Gespräche über Investitionen geführt, welche die Stadt betreffen?
4. Weshalb hat nach dem Erstkontakt zwischen einem möglichen Investor und Stadtvertretern offensichtlich niemand auf Seiten der Politik auch nur einen Gedanken daran verschwendet, dem potentiellen Investor als richtigen Gesprächspartner die Verwaltung zu nennen? Warum nicht? Wollte man die Verwaltung „überholen“? Wollte die Politik sich als Treiber in Sachen sozialem Wohnungsbau „feiern“ lassen?
5. Es gibt einen Beschluss der Stadtvertretung vom 25. März 2021, wie folgt: „Die Stadtwerke Bargteheide GmbH wird gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie die von der Stadtvertretung gewünschte Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Wohnungswirtschaft aktiviert werden kann.“ Weshalb wird die Konzeptentwicklung nicht abgewartet? Haben die Stadtvertreter etwa für die Stadtwerke
gesprochen?
6. Wann wurde die Vorsteherin der Verwaltung der Stadt Bargteheide über diese Gespräche informiert?
7. Die Gespräche ergaben, dass der potentielle Investor eine Änderung der Baufelder wünscht. Dies bedeutet, man muss schon ziemlich tief in die Sache eingestiegen sein, um bis zu einem solchen Punkt zu gelangen, was wiederum bedeutet, es müssen etliche Gespräche mit dem Investor, jeweils unter Ausklammerung
der Grundstückseigentümerin (Stadt) stattgefunden haben
8. Es liegt offensichtlich ein „Indikatives Angebot“ vor. Indikatives Angebot bedeutet:
„Ein Kaufinteressent gibt das indikative Angebot schriftlich ab und beschreibt darin nicht nur seine Kaufpreisvorstellung, sondern auch bestimmte Konditionen, zu denen er sich den Kauf vorstellen kann. Ein indikatives Angebot dient also im Wesentlichen zur gemeinsamen Verständigung auf eine Kaufpreisgrößenordnung und bestimmte Bedingungen der Transaktion“. D.h. Käufer und Verkäufer müssen bereits feststehen. Wer ist Adressat dieses Angebots? Die Stadt? Die Stadtwerke? Die Stadtvertreter persönlich?
9. Sicher muss eine solche Investition ausgeschrieben werden und kann nicht in der Art von Hinterzimmerverhandlungen von Parteivertretern vergeben werden.
10. Woher nehmen die Stadtvertreter das Mandat, die Zuständigkeit und die Kompetenz für die Stadt oder die Stadtwerke ein Angebot einzuholen und dies an der Verwaltungschefin vorbei?

Leider kann ich auch nach (mir selbst gegebenen) vermeintlichen Antworten auf die oben gestellten Fragen keine positiven Impulse erkennen, welche eine vom Gesetz geforderte und von Verfassungsrechtlern unisono bestätigte Kooperation zwischen Politik und Verwaltung erkennen.

Die Verwaltung wird durch einen Beschluss einer Konzeptentwicklung gebunden und gleichzeitig wird eine „bypass“ an der Verwaltung vorbei zu potentiellen Investoren gelegt, womöglich mit dem Aussageziel: „Wir machen etwas, was die Verwaltung nicht hinbekommt“.

In der Geschäftswelt, welcher ich entstamme, würde eine solche Vorgehensweise zwei Handlungsweisen nach sich ziehen:

a) Ein potentieller Investor, der versucht das ausführende Organ (z.B. Vorstand oder Bürgermeisterin) zu umgehen und direkte Gespräche mit dem willensbildenden Organ (z.B. Aufsichtsrat oder einzelnen Vertretern der Stadtvertretung) führt, würde nicht mehr als geeigneter Geschäftspartner angesehen;
b) Für die Akteure würde es das sichere Karriereende nach sich ziehen. Vielleicht funktionieren daher in der Geschäftswelt manche Dinge leichter.

Dazu ein Kommentar von Norbert Muras:

Zu den Einlassungen von Herrn Mairhöfer ist ein Hinweis notwendig.

Zitat Mairhöfer:

wie kommen Stadtvertreter dazu, mit Investoren zu sprechen?
1. Was ist eigentlich der Hintergrund dafür, dass die Politik einen von ihr selbst gefassten Beschluss (B-Plan 16 A) ändern möchte. Es müssen Einflüsse von Dritten stattgefunden haben.
2. Gespräche mit Investoren über Investitionen auf städtischen Grundstücken obliegen der Verwaltung und keinesfalls politischen Parteien.
3. In welchem Auftrag, mit welcher Beauftragung, in welchem Namen wurden von Stadtvertretern Gespräche über Investitionen geführt, welche die Stadt betreffen?“

Die Antwort findet sich in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein. Zwar kommt Herr Mairhöfer irgendwo aus Niederbayern, aber das Grundgesetz gilt auch dort. Er sollte deshalb wissen, dass in ganz Deutschland die Stadtvertretungen die politischen Entscheidungen in den Gemeinden treffen. Wie sie das machen, mit wem sie reden, wie sie zu Entscheidungen kommen usw. entscheiden sie selbst. Das Gesetz ist da eindeutig. Dass Herr Mairhöfer auch nach drei Jahren als Bargteheider Stadtvertreter darüber nicht informiert ist, ist etwas peinlich.

Den entsprechenden Gesetzestext in der Gemeindeordnung sollte Herr Mairhöfer inzwischen kennen.

  • 27 GO Schleswig-Holstein
    Aufgaben der Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung,

 (4) Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde. Sie ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und deren oder dessen Stellvertretenden; …

In den Angelegenheiten, welche die Stadtvertretung für wichtig hält, entscheidet sie also grundsätzlich selbst. Sie hat „den Hut auf“. Und selbstverständlich kann sie auch ihre eigenen Bebauungspläne ändern. Das gehört zum Alltagsgeschäft.

Die Verwaltung erfüllt hingegen ihre gesetzlichen Aufgaben. Darüber hinaus ist sie insbesondere dafür zuständig,

2. die Beschlüsse der Stadtvertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten.

In diesem Fall ist nach jahrelanger Untätigkeit der Verwaltung und nachdem ein Investor abgesprungen war, ein dringender Handlungsbedarf entstanden. Wir benötigen Wohnraum. Den wird die Stadtvertretung nun schaffen – natürlich mit Hilfe der Verwaltung und der Stadtwerke.

Norbert Muras

 

2 Kommentare

  1. Zu den Einlassungen von Herrn Mairhöfer ist ein Hinweis notwendig. Er sagt:
    …“wie kommen Stadtvertreter dazu, mit Investoren zu sprechen?
    1. Was ist eigentlich der Hintergrund dafür, dass die Politik einen von ihr selbst gefassten Beschluss (B-Plan 16 A) ändern möchte. Es müssen Einflüsse von Dritten stattgefunden haben.
    2. Gespräche mit Investoren über Investitionen auf städtischen Grundstücken obliegen der Verwaltung und keinesfalls politischen Parteien.
    3. In welchem Auftrag, mit welcher Beauftragung, in welchem Namen wurden von Stadtvertretern Gespräche über Investitionen geführt, welche die Stadt betreffen?

    Die Antwort findet sich in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein. Zwar kommt Herr Mairhöfer irgendwo aus Niederbayern, aber das Grundgesetz gilt auch dort. Er sollte deshalb wissen, dass in ganz Deutschland die Stadtvertretungen die politischen Entscheidungen in den Gemeinden treffen. Wie sie das machen, mit wem sie reden, wie sie zu Entscheidungen kommen usw. entscheiden sie selbst. Das Gesetz ist da eindeutig. Dass Herr Mairhöfer auch nach drei Jahren als Bargteheider Stadtvertreter darüber nicht informiert ist, ist etwas peinlich.

    Die Verwaltung erfüllt hingegen ihre gesetzlichen Aufgaben. Darüber hinaus ist sie insbesondere dafür zuständig,

    2. die Beschlüsse der Stadtvertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten.

    Den entsprechenden Gesetzestext in der Gemeindeordnung sollte Herr Mairhöfer inzwischen kennen.

    § 27 GO Schleswig-Holstein
    Aufgaben der Gemeindevertretung
    (1) Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, …
    (4) Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde. Sie ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und deren oder dessen Stellvertretenden; …

    In den Angelegenheiten, welche die Stadtvertretung für wichtig hält, entscheidet sie also grundsätzlich selbst. Sie hat „den Hut auf“. Und selbstverständlich kann sie auch ihre eigenen Bebauungspläne ändern. Das gehört zum Alltagsgeschäft.
    In diesem Fall ist nach jahrelanger Untätigkeit der Verwaltung und nachdem ein Investor abgesprungen war, ein dringender Handlungsbedarf entstanden. Wir benötigen Wohnraum. Den wird die Stadtvertretung nun schaffen – natürlich mit Hilfe der Verwaltung und der Stadtwerke.
    Norbert Muras

  2. Wer hat den Hut auf ?
    Ein köstlicher Streit um des Kaisers Bart zwischen einem „Parteilosen“ Niederbayer und einer Wählergemeinschaft – auch parteilos. So sind sie halt die „Parteilosen“ Die Redewendung „Um des Kaisers Bart streiten“ wird gebraucht, um auszudrücken, dass es um belanglose Dinge geht, die sich womöglich gar nicht entscheiden lassen. Dieser Zeitvertreib der beiden Streitenden Stadtvertreter dient der Sache nicht.

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