KIEL. Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Bundesregierung zum digitalen Impfnachweis informieren der Apothekerverband Schleswig-Holstein e.V., die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein gemeinsam zum Stand der Umsetzung dieses Bundesprojektes:
Grundsätzlich: Durch den digitalen Impfnachweis wird für Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche und einfache Möglichkeit geschaffen, ihre Impfung zu dokumentieren. Geimpfte müssen jedoch keine Bedenken haben, sofern dieser ihnen noch nicht vorliegt. Denn der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Ausschlaggebend bleibt nach wie vor die Impfdokumentation im Impfpass („gelbes Heft“), die weiterhin durch die impfenden Stellen vorgenommen und nicht durch den digitalen Impfnachweis ersetzt wird.
Derzeit arbeiten die Bundesregierung und alle Beteiligten an der Einführung des Nachweises. Die technischen Voraussetzungen sind noch in Arbeit. Daher brauchen und sollten Interessierte auch derzeit noch nicht bei entsprechenden Stellen nachfragen. Zum Nachweis wird z.B. eine App des Robert-Koch-Instituts beitragen – siehe: https://digitaler-impfnachweis-app.de/. Für die Ausstellung wird es folgende Möglichkeiten geben:
Apotheken: „Weit mehr als die Hälfte der Apotheken in Schleswig-Holstein haben sich bereits registriert, um den digitalen Impfnachweis zukünftig nachträglich ausstellen zu können. Die Bereitschaft ist hoch, die technischen Voraussetzungen werden derzeit in vielen Apotheken geschaffen“, so Dr. Froese vom Apothekerverband Schleswig-Holstein. Gerechnet wird mit der praktischen Umsetzung ab Anfang der kommenden Woche. Vorgesehen ist, dass dann bereits geimpfte Personen mit ihrem Impfausweis und der Vorlage eines Lichtbildausweises in vielen Apotheken sich nachträglich auch den digitalen Nachweis ausstellen lassen können. Welche Apotheken dazu in der Lage sein werden, kann dann unter www.mein-apothekenmanager.de ortsnah gesucht werden.
Praxen: Auch in den Praxen wird die Ausstellung möglich sein, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nach Mitteilung der KVSH liegt die entsprechende Software des Bundes in den Praxen derzeit noch nicht vor, sie soll nach dem derzeit bekannten Stand Ende Juni kommen. Geimpfte werden daher dringend gebeten, derzeit noch nicht dazu die Praxen zu kontaktieren. Die erforderliche Technik des Bundes ist in Arbeit.
Impfzentren: Die Impfzentren sind auf die Ausstellung des digitalen Nachweises direkt nach den jeweiligen Impfungen vorbereitet, noch steht allerdings eine Freischaltung der notwendigen Technik seitens des Bundes aus. Wenn diese erfolgt ist, können im laufenden Betrieb Geimpfte direkt nach der Impfung den entsprechenden Nachweis erhalten. Eine nachträgliche Ausstellung auch für in den Impfzentren geimpfte Personen kann voraussichtlich ab kommender Woche vorerst in teilnehmenden Apotheken bei Vorlage des Impfausweises oder der entsprechenden Impf-Bescheinigung sowie eines Lichtbildausweises erfolgen, wenn das System dort gestartet ist. In Arbeit ist derzeit zudem eine zusätzliche technische Möglichkeit, mit der ein nachträgliches Ausstellen vereinfacht werden soll. Hinweis: Damit der Impfbetrieb weiterhin reibungslos läuft, wird dringend darum gebeten, dass Personen derzeit nicht in die Impfzentren kommen, um nach einem digitalen Impfpass zu fragen.