Gemeinsame Pressemitteilung der Apothekerkammer und der Landespolizei Schleswig-Holstein

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Kiel (ots) – Woche für Woche werden neue Fälle von Impfnachweisfälschungen bekannt. Seit Einführung der 2 G Regelung ist der Impfpass zu einem wichtigen Dokument geworden, um Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zu erhalten. Im Kontext ansteigender Feststellungen von Impfnachweisfälschungen unterstützen und beraten sich die Landespolizei und die Apothekerkammer gegenseitig und stehen in einem engen Austausch.

Die Herstellung und der Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises sind strafbar. Darüber hinaus kann der Einsatz eines gefälschten Impfausweises andere Menschen gefährden. Den Apothekerinnen und den Apothekern wurden von der Präventionsstelle der Landespolizei Handlungsanweisungen und Prüfpunkte an die Hand gegeben. Der Impfpass wird von ihnen genauestens auf Fälschungsmerkmale untersucht. Im Zweifel wird die ausstellende Arztpraxis oder das ausstellende Impfzentrum kontaktiert.

Das Risiko, bei der Erstellung eines digitalen Impfzertifikates in den Apotheken erwischt zu werden, hat sich dadurch deutlich erhöht. Jeder Fall wird durch die Apothekerinnen und Apotheker konsequent zur Anzeige gebracht.

Betrüger nutzen Daten, die in sozialen Netzwerken verbreitet werden, beispielsweise abgebildete Chargennummern des Impfstoffes oder die Gesundheitsdaten, um Impfpässe zu fälschen und diese im Netz zum Verkauf anzubieten. Daher veröffentlichen Sie keine Bilder von Ihrem Impfausweis in den sozialen Medien und melden Sie Angebote oder Anzeigen von gefälschten Impfausweisen der Polizei und dem Netzwerkbetreiber.

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