Energiewendeminister Albrecht zur Landtagdebatte: „Die Preise sind eine enorme Belastung für Menschen und Wirtschaft in unserem Land. Die aktuelle Situation an den Energiemärkten ist das Ergebnis einer zu langsamen und zu wenig konsequenten Energiewende.“
KIEL. Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht hat im schleswig-holsteinischen Landtag angesichts steigender Energiepreise für eine schnellere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern geworben. Hierin liege die Hauptursache für den enormen Preisanstieg. Im Jahr 2021 sei die Nachfrage nach Kohle und Erdgas weltweit stark gestiegen. Hinzu komme die kurzfristige Abschaltung französischer Atomkraftwerke sowie geopolitische Spannungen in Osteuropa. „Die aktuelle Situation an den Energiemärkten ist nicht das Ergebnis der Energiewende. Sie ist das Ergebnis einer zu langsamen und zu wenig konsequenten Energiewende“, so Albrecht. „Die CO2-Bepreisung hat nur einen kleinen Anteil an der so deutlichen Erhöhung der Strom- und Gaspreise. Wir müssen den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv vorantreiben.“
Albrecht warb zudem für eine soziale Abfederung der Energiepreise, insbesondere für Geringverdienende und forderte den Bund auf, die Regelsätze unverzüglich anzupassen.
„Ich begrüße auch ausdrücklich, dass auf Bundesebene überlegt wird, geplante finanzielle Entlastungen im Energiebereich vorzuziehen. Dazu gehört die zügige Abschaffung der EEG-Umlage sowie einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger.“
Kein Verständnis zeigte Albrecht gegenüber Energieversorgungsunternehmen, die mit sehr hohen Preisen für Neukunden in der aktuellen Situation reagieren. Mehrere Stromanbieter hatten zuletzt wegen stark gestiegener Preise die Lieferungen an ihre Kunden mit Sonderverträgen eingestellt. Damit fielen diese automatisch in die Grundversorgung. Grundversorger stehen dann vor der Herausforderung, kurzfristig in einem sehr teuren Umfeld für diese Kunden Strom zu beschaffen.
Albrecht kündigte an, dass die Kartellbehörde für Energie Schleswig-Holstein jede auffällige Tarifgestaltung in der Grund- und Ersatzversorgung auf missbräuchliches Verhalten prüfen werde.