Mit Abstand radelt es sich am besten

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Bargteheide – 100 Plakate weisen jetzt in Bargteheide auf die Sicherheit für Radfahrende hin. Dabei geht es im Kern um den Mindestabstand für Autofahrende, wenn sie Radler überholen. Er beträgt anderthalb Meter. Faktisch bedeutet sie ein Überholverbot an Stellen, wo Straßen nicht die notwendige Breite haben. Verstöße gegen diesen Sicherheitsabstand können mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt werden.

Das letzte Plakat wurde an Brückenrampe zum Tremsbütteler Weg aufgehängt: Walter Las-kowski, Matthias Leidner, Petra Lüning, Birte Kruse-Gobrecht und Ulrich Bien (v. l.).

„Leider kennen viele Autofahrer diese Regel nicht“, sagt Ulrich Bien vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub ADFC: „Wir möchten sie dafür sensibilisieren.“ Deshalb hat er die Plakataktion unterstützt, die von der Stadtverwaltung und der Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) mit ins Leben gerufen wurde. „Wir möchten zu mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im Verkehr beitragen“, sagt Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht, selbst eine überzeugte Radfahrerin.

Die Plakate wurden mit den 500 Euro finanziert, die von der SH Netz gestiftet wurden. Sie hat ein Preisgeld von jeweils 500 Euro für fünf Kommunen in Stormarn ausgelobt und verlost. Die Preise werden alle zwei Jahre vergeben. „Wir möchten damit lokale Klimaschutzaktionen fördern“, sagt die SH Netz-Kommunalmanagerin Petra Lüning.

Zahlreiche Plakate im Stadtgebiet hängen jetzt überall dort, wo es Brennpunkte für das Überholen von Radfahrer*innen gibt. Gestaltet wurden sie von Birthe Jabs. Die Plakate bleiben dort bis zum Ende kommender Woche, danach beginnt der Wahlkampf für den Landtag und die Bürgermeisterinnenwahl.

Die Initiative kam von Matthias Leidner (Grüne), dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie. „Wir haben uns das in der Arbeitsgruppe Radverkehr überlegt“, sagt er. Es gehe um den Schutz von Radfahrern in Straßen, wo sie keine Alternative zur Fahrt auf der Fahrbahn haben.

„Viele Beinahe-Unfälle werden in der Verkehrsstatistik nicht erfasst“, so Alexander Wagner, Referent der Bürgermeisterin. „Die tragen aber dazu bei, dass viele Menschen Angst vor dem Radeln haben“, sagt Bien. Speziell in der Rathausstraße würden Radler auch beschimpft oder angehupt, wenn sie die Fahrbahn benutzten. „Sie haben aber ein Recht dazu, weil der vorhandene Radweg nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht“, sagt er. Der sei mit einem Meter Breite viel zu schmal.

Bien weist aber auch die Radler auf die Gesetze hin: „Wer auf einem Gehweg radelt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.“ Ausgenommen davon seien nur kleinere Kinder. Wer auf der falschen Straßenseite Rad fährt, muss sogar mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

1 Kommentar

  1. Mir ist unklar, ob der/die Autor/In oder die Beteiligten hier unwissend sind, aber der Überholabstand von MINDESTENS 1,5 m gilt schon seit Jahrzenten. Grundsätzlich galt und gilt:

    „Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!“

    Dies hat der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9) entschieden! In der gängigen Rechtsprechung hat sich dann 1,5 m mehrfach durchgesetzt. Somit ist die Regel zum Mindestabstand von 1,5m nicht NEU, sondern nur eine Verdeutlichung des bereits seit Jahren geltenden Rechts!

    In diesem Licht bekommt die Aussage von Herrn Bien -„„Leider kennen viele Autofahrer diese Regel NOCH nicht“- ein ganz andere Dynamik. Ich bitte daher Korrektur des Artikels.

    Der ADFC NRW hat dies mal sehr treffend zusammengefasst.

    https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html

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