Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen

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Umweltministerium veröffentlicht FAQs zu den aktuell gültigen Vorgaben 

KIEL. Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30.11.2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Um Fragen rund um den Erlass zu beantworten, hat das Umweltministerium jetzt FAQs auf der eigenen Website veröffentlicht.

Die wichtigste Information vorab: Entgegen einiger Missverständnisse gilt die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin. Jedoch muss eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum 31.12.2025 durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung wird vorgenommen, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen.

Das FAQ umfasst weiterhin Antworten auf bislang häufig gestellte Fragen. Darunter zählen Fragen zu Ausnahmeregelungen, Kostenübernahmen und Nachweispflichten.

 

Hintergrund:

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie müssen dafür sorgen, dass Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück instandgehalten werden. Denn durch undichte Leitungen kann Schmutzwasser ins Erdreich eindringen – eine Gefahr für das Grundwasser, aus dem in Schleswig-Holstein die gesamte Trinkwasserversorgung gewonnen wird.

Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat deshalb am 05. Oktober 2010 die ohnehin als technische Norm geltende DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ mit landesspezifischen Änderungen und Ergänzungen eingeführt. Mit der Bekanntmachung wurde die Dichtheitsuntersuchung vorgeschrieben.

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