Auch im Jahr 2024 stehen der AktivRegion Alsterland unter Haushaltsvorbehalt wieder Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro aus dem Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung. Damit können Kleinprojekte im ländlichen Raum mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent unterstützt werden.
Seit dem Jahr 2019 wurden bereits über 90 spannende und kreative Maßnahmen in der Region realisiert. Im Jahr 2023 wurden 27 Anträge gestellt, wobei 22 davon Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 196.000 Euro erhalten konnten. Zehn geförderte Projekte wurden von gemeinnützigen Vereinen und privaten und zwölf von öffentlichen Trägern umgesetzt.
Zum Beispiel wurde auf dem Kleverhof in Elmenhorst die Parkfläche mit Fahrrad-Servicestation und Fahrrad-Ladestation sowie Wander- und Radwegekarte neugestaltet. Die Plattdütsche Bühn‘ Tangstedt e.V. hat ihre Lichtanlage für Theateraufführungen im Theatersaal auf LED-Technik umgerüstet. Die Gemeinde Nienwohld hat ihre Veranstaltungswiese um zwei Fitness-Sportgeräte erweitert.
Alle Projekte wurden mit dem Ziel bezuschusst, die Lebensqualität in den ländlichen Mitgliedsgemeinden und Städten zu steigern.
Die Chance auf eine Förderung aus dem Regionalbudget eröffnet sich nun erneut im Jahr 2024. Wer eine gute Idee zur Umsetzung einer gemeinnützigen Maßnahme hat, ist bei der AktivRegion Alsterland genau richtig. Mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent ist dieses Angebot insbesondere für Organisationen interessant, die sonst Probleme haben, ein größeres finanzielles Vorhaben zu stemmen.
Denn neben öffentlichen und privaten Projektträgern können auch Vereine und Verbände bei der Umsetzung ihrer Idee unterstützt werden. Im Rahmen des Regionalbudgets können Projektvorhaben aus den Bereichen Dorfentwicklung, Grundversorgung oder Freizeit und Naherholung in die Tat umgesetzt werden. Es gilt dabei zu beachten, dass die Bruttogesamtkosten eines Projektes 20.000 Euro nicht übersteigen dürfen.
Weitere Informationen zur Förderung von Projekten aus dem Regionalbudget sind auf der Homepage der AktivRegion unter www.aktivregionalsterland.de zu finden. Das Regionalmanagement der AktivRegion Alsterland berät Sie gerne zu Projektideen und beantwortet Ihre Fragen unter 0431/530 308 30 oder zeis@agenda-regio.de.
Förderaufruf 2024
Förderung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget
Die LAG AktivRegion Alsterland lädt zur Einreichung von Kleinprojekten im Rahmen der Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategie ein. Diese Projekte können unter Vorbehalt des Haushalts über das Regionalbudget 2024 gefördert werden.
Antragseinreichung: ab sofort bis zum 29. Februar 2024
Budget: im Rahmen des Förderaufrufes wird ein Budget von insgesamt 200.000 € zur Verfügung gestellt.
Höhe der Förderung: Projekte mit max. 20.000 € Brutto-Gesamtkosten werden mit einem Fördersatz von bis zu 80 % gefördert.
Die Bagatellgrenze (Untergrenze der Gesamtkosten) beträgt 2.000 €. Rechtsgrundlage: Rahmenplan ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG AktivRegion Alsterland e.V.
2023 – 2027
Anträge sind einzureichen bei: LAG AktivRegion Alsterland e.V.
c/o AgendaRegio GmbH
Weimarer Str. 6
24106 Kiel
Telefon: 0431 530 308 30
E-Mail: zeis@agenda-regio.de
Ablauf: Projektanträge müssen bis zum 29. Februar 2024 schriftlich bei der Geschäftsstelle der AktivRegion eingereicht werden. Zusätzliche benötigte Unterlagen können digital eingereicht werden. Die Projektauswahl findet am 12. März 2024 statt. Erforderliche Genehmigungen für genehmigte Projekte können bis zum 31. Mai 2024 nachgereicht werden. Positiv bewilligte Kleinprojekte müssen bis spätestens
31. Oktober 2024 umgesetzt und vom Endempfänger beim Regionalmanagement der AktivRegion abgerechnet werden.
Maßnahmen können nur bezuschusst werden, wenn mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der Gesamtausgaben ist untersagt.
Fördergegenstand: Der Aufruf richtet sich an Projekte, die im Rahmen Ländliche Entwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ zugeordnet werden können und der Umsetzung der Entwicklungsstrategie der AktivRegion Alsterland dienen.
Die Förderung von Webseiten ist auf 5.000 € Fördersumme pro Projekt begrenzt. Die Förderung von Warenautomaten ist nur bei erstmaliger Antragstellung möglich, wenn der Antragsteller ein Erzeuger aus der AktivRegion Alsterland ist und mindestens 70 % der Angebote im Warenautomat regionale Erzeugnisse aus dem Alsterland und der unmittelbaren Umgebung sind. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 €. Die Ersatzbeschaffung von abgängigen Spielgeräten auf Spielplätzen ist nicht förderfähig.
Antragsteller können sein: – private Projektträger
– gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Verbände
– öffentliche Träger wie Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Notwendige Unterlagen:
– Projektantrag Regionalbudget für Kleinprojekte
Verfügbar unter http://www.aktivregionalsterland.de/downloads/foerderantraege.html
– Nachvollziehbare Kostenschätzung (Plausibilität/Angemessenheit der Kosten)
– Formular mit Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
Verfügbar unter http://www.aktivregionalsterland.de/downloads/foerderantraege.html
– Erforderliche Stellungnahmen (z. B. Denkmalschutz, UNB)
– Evtl. Bauzeichnungen
– Evtl. Baugenehmigungen
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Beirat auf der Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region sowie anhand festgelegter Projektauswahlkriterien im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Mindestkriterien und den Kernthemenkriterien geprüft.
Bei Punktgleichheit im Falle von begrenzt verfügbaren Mitteln werden die noch verfügbaren Mittel zu gleichen Teilen auf die verbliebenen förderfähigen Projektanträge aufgeteilt. Sollte dabei die Förderquote auf weniger als 65 % sinken, werden die Projekte mit der geringeren Fördersumme bevor-
zugt, um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zukommen zu lassen.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Geschäftsstelle der AktivRegion (siehe Seite 1) oder unter www.aktivregionalsterland.de