Dichtheitsprüfung von privaten Entwässerungsleitungen: Umweltministerium entschärft die Vorgaben und setzt neue Frist bis 2040

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„Wir setzen die Prioritäten bei öffentlichen Abwasserkanälen und Wasserschutzgebieten“, sagt Umweltminister Tobias Goldschmidt.

KIEL. Die privaten Abwasserleitungen vieler alter Häuser sind möglicherweise marode. Damit Abwässer durch Risse und Löcher nicht ungeklärt in den Untergrund sickern, sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, diese Rohre auf Dichtheit zu untersuchen und wenn nötig bis zur öffentlichen Anschlussstelle zu sanieren.

Angesichts der Tatsache, dass viele private Abwasserrohre bis dato noch nicht überprüft werden konnten und dies auch für die öffentlichen Leitungen gilt, wird das Umweltministerium (MEKUN) die Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen neu regeln. Vorgesehen sind vereinfachte fachliche Vorgaben und eine Fristverlängerung bis 2040.

„Mit diesen neuen Vorgaben setzen wir Prioritäten: Zum einen wollen wir Abwasserkanäle im öffentlichen Bereich bevorzugt untersuchen und sanieren. Zum anderen wollen wir potenzielle Gefahren für das Grundwasser in Wasserschutzgebieten minimieren, denn sauberes Wasser ist die Grundlage für ein gesundes Leben. Und nicht zuletzt soll die Prüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten – im privaten Raum – in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erfolgen, der auch zu bewältigen ist und niemanden überfordert“, sagt Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Hier die Änderungen im Überblick:

Öffentliche Kanäle: Bislang war die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen drei Jahre nach der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes vorgeschrieben. Da letztere aber noch nicht flächendeckend erfolgt ist, wurde die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung privater Kanäle im November 2022 ausgesetzt. Dabei war das Ziel, die Zustandserfassung des öffentlichen Kanalwesens voranzutreiben und die Kapazitäten der Prüffirmen hier primär einzusetzen.

Neue Fristen für Grundstückseigentümer: Zwar bleibt die geltende DIN 1986 Teil 30 in Kraft, sie gilt als sogenannte allgemein anerkannte Regel der Technik kraft Gesetzes unmittelbar. Trotzdem hat sich das Umweltministerium entschlossen, neue und für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer großzügigere Umsetzungsfristen abweichend von der DIN 1986 Teil 30 bis zum Jahr 2040 einzuführen. Bis zu diesem Jahr soll die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches vorgelegt werden.

Strengere Auflagen weiterhin in Wasserschutzgebieten: In den Schutzzonen II, III und III A soll die Prüfung umgehend erfolgen, um die Trinkwassergewinnung in sensiblen Bereichen zu schützen. Gleiches gilt für Entwässerungsanlagen gewerblicher Abwässer, da diese potenziell gefährliche Stoffe enthalten.

Wer bereits die Nachweise zur Dichtheitsprüfung erbracht hat, erhält aus der neuen Regelung keine Nachteile: Diese behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht bis 2040 wiederholt zu werden.

Die Änderungen gelten ab sofort, die bisherigen Regelungen werden dann aufgehoben. Mehr Informationen dazu in dem FAQ auf der MEKUN-

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