Fachanwalt zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und was man nicht tun sollte
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter diesen Stichworten verbirgt sich oft die Vorstellung, man werde gleichsam entmündigt oder gebe seine angestammten Rechte unwiderruflich ab. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg informiert mit „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie man diese nutzen kann.
Die Abfassung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist Teil einer selbstbestimmten Verfügung, um auch im Alter bei schwindenden Kräften handlungsfähig zu bleiben.
Referent des Vortrages ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Horst Jurkschat. Er erläutert die gesetzlichen Grundbegriffe und die Gestaltungsmöglichkeiten. Für ergänzende Fragen steht er gerne zur Verfügung. Die Veranstaltung wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich mit diesen Fragen konkret befassen.
Dr. Michael Eckstein, Vorsitzender der BürgerStiftung: „Die Resonanz auf unsere Veranstaltungen zeigt das große Interesse. Mit dem Informationsabend geben wir den Teilnehmenden konkrete Hinweise, wie sie am besten vorgehen können.“
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung findet am 28.11.2024, 18 Uhr in der Stormarnschule, Waldstraße 14 in Ahrensburg statt. Die Teilnahme ist nach bestätigter Anmeldung kostenfrei. Spenden für die gemeinnützigen Aktivitäten der BürgerStiftung sind erbeten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen bis 28.11.2024, 12 Uhr auf der Website der BürgerStiftung: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/ oder mit Brief an das Büro der BürgerStiftung Region Ahrensburg, An der Reitbahn 1, 22926 Ahrensburg.