Als erste Initiative im neuen Amt hat Bildungsministerin Dorit Stenke angekündigt, für die weiterführenden Schulen Rahmenvorgaben zur Einschränkung der Handynutzung zu entwickeln. Diese Initiative kommt für Martin Habersaat nicht überraschend. Der Reinbeker Landtagsabgeordnete, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, sagt: „Es war absehbar, dass diese Maßnahme einer der nächsten bildungspolitischen Aufschläge der Günther- Regierung wird. Ihr größter Vorteil: Sie kostet nichts und die Diskussion darüber soll vom Umstand ablenken, dass gerade in Zeiten steigender Schülerzahlen Lehrerstellen abgebaut werden.“
Für Eltern, die ihren Kindern ein eigenes Handy erlauben, aber technischen Jugendmedienschutz gewährleisten möchten, hat Habersaat eine Empfehlung: „Auf der Webseite medien-kindersicher.de werden Eltern über technische Schutzlösungen für die Geräte und Apps ihres Kindes informiert. Es gibt einen leicht zu bedienenden Assistenten, der auf dem Weg zu maßgeschneiderten Schutzlösungen hilft.“ Das Angebot ist kostenlos und wird betrieben von den Landesmedienanstalten verschiedener Bundesländer.
Grundsätzlich könne es vernünftig sein, die Nutzung von Handys im Alltag zu reduzieren. Habersaat: „Das gilt übrigens nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern für uns alle.“ Eine verantwortungsvolle Landesregierung müsse dabei jetzt aber drei Punkte beachten.
- Der Rahmen muss von der Landesregierung abgesteckt werden. Es wäre nicht fair, den grundsätzlichen Konflikt jetzt in jede einzelne Schule zu tragen. Geklärt sein muss auch: Wer setzt ein Verbot mit welcher Autorität um? Wie dieser Rahmen ausgefüllt wird, muss dann selbstverständlich unter Beteiligung der Schulgemeinschaft entschieden werden.
- Ein generelles Verbot von Handys und digitalen Speichermedien, welches ein Mitführen an Schulen untersagt, ist rechtswidrig und unverhältnismäßig. Das hat der Landtag auf Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes (Umdruck 18/5088) festgestellt (Drucksache 18/3932). Je älter, desto selbständiger müssen Schülerinnen und Schüler beispielsweise in Freistunden und Pausen mit ihren Handys umgehen dürfen.
- Mit einer Einschränkung der Handynutzung werden störende Symptome unterdrückt und im besten Fall Räume für Lernprozesse und zwischenmenschliche Kontakte geschaffen. Damit „löst“ die Landesregierung aber nicht, dass es an allen Schulen eine solide Medienbildung geben muss, dass alle Schulen dafür entsprechend ausgestattet und alle Lehrkräfte dafür entsprechend ausgebildet sein müssen.“
Material:
Umdruck 18/5088
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/5000/umdruck-18-5088.pdf
Drucksache 18/3932
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3932.pdf