Keine Genehmigung privater Osterfeuer im Amt Bargteheide-Land

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Aufgrund der Corona Krise sind privater Osterfeuer im Amt Bargteheide-Land untersagt

Das kommende Osterwochenende steht an, und in normalen Jahren würden dann neben den öffentlichen Osternfeuern auch im  privaten Rahmen viele kleinere Osterfeuer entfacht werden.

Das Amt Bargteheide-Land hat jedoch entschieden, dass für  private Osterfeuer im Amtsgebiet Bargteheide-Land in diesem Jahr keine Genehmigungen erteilt werden. Die öffentlichen Osterfeuer sind aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ohnehin verboten, aber es besteht aus Sicht des Amtes die Gefahr, dass auch das Abbrennen kleinerer Feuer dazu führt, dass die geltenden Kontaktsperren nicht eingehalten werden. Die direkten Kontakte  sollen jedoch auf ein Minimum reduziert werden.

Das Ordnungsamt Bargteheide-Land wird die Einhaltung des Kontaktverbots, insbesondere  am Osterwochenende, auch verstärkt kontrollieren.

Der Amtsvorsteher Herbert Sczech bittet um Verständnis für diese Maßnahme und appelliert gleichzeitig daran, diese mitzutragen, denn es muss alles getan werden, um diese furchtbare Krise zu meistern.

1 Kommentar

  1. Das Verbrennen von Gartenabfällen sollte grundsätzlich wie in anderen Kreise auch verboten werden.
    In Elmenhorst wird es regelmäßig von einigen gemacht – die Wirkung: kein Fenster öffnen im gesamten Viertel möglich, ohne Grund erzeugtes CO² statt Nutzung der Biotonne – wo liegt da der Sinn?
    Könnte sich das Amt hier mal kümmern?

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