Nachdem in einem Bienenstand in der Gemeinde Heilshoop im Kreis Stormarn am 02. April 2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden ist, wird das Gebiet in einem Umkreis von drei Kilometern um den befallenen Bienenstand gemäß 10 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung zum Sperrbezirk erklärt.
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.
Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531/160-1164 gerne zur Verfügung.
Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes und zum Schutze der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) in den Gemeinden Heilshoop, Zarpen, Rehhorst und Badendorf vom 03. April 2020
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zur Festlegung eines Sperrbezirkes und zum Schutz der Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut in den Gemeinden Heilshoop, Zarpen, Rehhorst und Badendorf vom 03. April 2020 ist mit Ablauf des 08. April 2020 aufgehoben worden, da der ursprüngliche Prüfbericht des Landeslabors nachträglich korrigiert wurde.
Da in mehreren Bienenständen ein niedriger Sporengehalt von Paenibacillus larvae nachgewiesen wurde, wird die amtliche Beprobung im aufgehobenen Sperrbezirk wie geplant fortgesetzt.
Die Aufhebung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht. Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160-1425 gerne zur Verfügung.