Berlin/Kiel. Bundesregierung und Ministerpräsident:innen der Länder haben sich am 3. März auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Grundsätzlich verlängert sich der derzeitige Lockdown bis 28. März.
Bleibt es bei einer stabilen Inzidenz unterhalb der 100er-Marke, sind regional weitere Öffnungsschritte möglich. Diese sollen ab kommender Woche durch ein bundesweites Testangebot abgesichert werden.
Es gilt ein Fünf-Stufen-Plan, die erste Stufe wurde mit der Öffnung der Grundschulen und Kitas sowie der Öffnung der Friseurläden bereits begonnen.
Mit der zweiten Stufe, beginnend ab 8. März, dürfen Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Begrenzung der Kundenanzahl öffnen.
Gleiches gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo-, Sonnen- oder Kosmetikstudios und Massagesalons sowie Fahr- und Flugschulen. Ist es bei dem Termin oder der Behandlung nicht möglich, dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so müssen die Kund:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Darüber hinaus muss das Personal regelmäßig getestet werden.
Auch die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt.
Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Mit Stufe drei kann in den Bundesländern ebenfalls ab 8. März begonnen werden, in denen die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann können auch der Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten oder Gedenkstätten wieder öffnen. Und auch kontaktfreier Sport auf Außenanlagen ist wieder möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 bis 100, sind die genannten Lockerungen mit Auflagen zu versehen.
Die Öffnungsschritte vier und fünf beginnen frühestens am 22. März bzw. 5. April. Was das im Einzelnen z.B. für die Außengastronomie, Theater, Kinos oder Veranstaltungen bedeuten könnte, kann dem als Anlage beigefügten Schaubild entnommen werden.
Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann auch um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.
Da in Schleswig-Holstein die Inzidenz stabil unter der 50er-Marke liegt, hat die Landesregierung am 6. März mit der ab 8. März in Kraft tretenden Corona-Bekämpfungsverordnung Öffnungsschritte der Stufe drei beschlossen. Somit gilt u.a.:
· Einzelhandel: Ab Montag kann der Einzelhandel öffnen. In Geschäften bis 800 Quadratmeter gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde, oberhalb dieser Größe gelten 20 Quadratmeter pro Kunde.
Dies gilt nicht, soweit das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht.
Liegt der Inzidenzwert über 50, gilt ebenfalls diese Begrenzung, allerdings müssen die Kunden Termine vereinbaren und Ladenbetreiber müssen die Daten erfassen. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, wird der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden.
· Dienstleistungen mit Körperkontakt, bei denen die Kunden keine Maske tragen können, sind zulässig, wenn die Dienstleister eine Maske ohne Ausatemventil sowie ein Gesichtsvisier tragen, der Kunde ein negatives Corona-Testergebnis vom selben Tag vorlegt und die Dienstleister über ein schriftliches Testkonzept für das Personal verfügen und umsetzen.
· Sport: Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen im Rahmen des organisierten Vereinssports unter Anleitung eines Übungsleiters draußen trainieren. Kontaktdaten sind zu erfassen. Gruppen mit bis zu zehn Personen können wieder Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht.
Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person).
· Pflegeeinrichtungen: Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.
· Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
· Kinder- und Jugendhilfe: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.
· Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten.
· Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, botanische Gärten, Zoos oder Aquarien dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen.
Auch die Corona-Quarantäneverordnung wird bis zum 28. März verlängert.
Was bedeuten die neuen Regelungen für den Kreis Stormarn?
· Auch wenn im Kreis Stormarn die Inzidenz über der 50er-Marke liegt, wird am Montag in Stormarn der Einzelhandel öffnen.
Die Öffnungsschritte beziehen sich auf den Inzidenzwert des Landes, einzelne Ausnahmen wären möglich.
· Der Kreis arbeitet, gemeinsam mit den Stormarner Kommunen, an der Organisation einer Teststrategie für Schnelltestungen. Nähere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
· Eine digitale Kontaktnachverfolgung mittels einer App soll auch in Stormarn eingeführt werden.
· Der Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen.
„Bad Oldesloe verschärft Maskenpflicht“ In der Anlage wurde u.a. in der Fußgängerzone in Bad Oldesloe die Maskenpflicht auf alle Wochentage in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr ausgeweitet.
Die Landesverordnung tritt ab Montag, 8. März in Kraft. Die genauen Wortlaut können Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein nachlesen.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn finden auf der Internetseite des Kreises Stormarn.
Landrat Dr. Görtz: „Mit diesen Lockerungsschritten setzt das Land ein deutliches Signal, das ich sehr begrüße. Gleichzeitig dürfen wir aber jetzt nicht leichtsinnig werden. Wir müssen alle gemeinsam zeigen, dass wir nun verantwortungsvoll mit der neuen Situation, z.B. bei Kontaktbeschränkungen oder der Öffnung des Einzelhandels, umgehen. Halten wir uns weiterhin an die Regeln, damit es gelingt, die Pandemie mit all ihren Auswirkungen auf unser tägliches Leben in den Griff zu bekommen.“
Zugleich betonte der Landrat, dass der Einzelhandel auch im Kreis Stormarn öffnen dürfe, obwohl die Inzidenz aktuell bei über 50 liege. „Das Land hat klar darauf hingewiesen, dass die Zahl 50 sich auf den Landesdurchschnitt bezieht. Kreise, die knapp über dem Durchschnitt liegen, dürfen Öffnungen ebenfalls zulassen. Dies werde in Stormarn so praktiziert, sei ein gutes Signal für die Wirtschaft und verringere den sog. „Einkaufstourismus“.