Bad Oldesloe. Auch im Kreis Stormarn werden ab 9.3.2021 weitere Personen zur Impfung zugelassen. In Stormarn war bereits zum Beginn der Impfkampagne vorgesehen, drei Impfzentren in Bad Oldesloe, Großhansdorf und Reinbek errichten zu lassen.
Impfzentrum Mitte: Großhansdorf – auf dem Gelände der Lungenklinik – Wöhrendamm 80 · 22927 Großhansdorf
Impfzentrum Süd: Reinbek – Rickertsen Haus- Schulstr. 7, 21465 Reinbek
Impfungen werden wie bisher nur mit Termin sowie Nachweis einer entsprechenden Impfberechtigung durchgeführt werden können.
Termine stehen für alle Impfberechtigten ab 10.3.2021 noch zur Verfügung.Das Land stellt dazu auf seiner Internetseite zum Impfverfahren unter
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html
folgende Informationen zur Verfügung:
Anmeldeverfahren für über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger – Jetzt zusätzlich auch wieder ohne Einladungsschreiben.
Das Sozialministerium schreibt dazu:
„Auf vielfachen Wunsch von Seniorinnen und Senioren wird die Online-Terminvergabe auch für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, wieder ermöglicht. Dies erfolgt ebenfalls ab dem 09.03.2021 17:00 Uhr. Um die Personen von 80 Jahren und älter aus Prioritätengruppe 1 besonders zu berücksichtigen, wird Schleswig-Holstein für diese Gruppe weiterhin das bisher für sie eingeplante Kontingent des BioNTech- und Moderna-Impfstoffes exklusiv reservieren.
Personen unter 80 Jahren werden derzeit nicht auf dieses Kontingent zugreifen können. Die Zuordnung zu den Kontingenten erfolgt automatisch durch die Eingabe des Geburtsdatums beim Anmelden online. Zusätzlich werden Personen, die 80 Jahre und älter sind, aber umgekehrt die Möglichkeit haben, sich online auch für Termine mit dem nun auch für sie freigegebenem AstraZeneca-Impfstoff anmelden zu können. Die Termine dafür liegen derzeit in den Impfzentren vormittags bis 12 Uhr.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Auslastung wird Seniorinnen und Senioren über 80 Jahren jedoch dazu geraten, die Termine am Nachmittag zu buchen, die nur für diesen Personenkreis bestimmt sind. Anspruch auf eine Impfstoff-Auswahl besteht nicht. Die zusätzliche online-Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, soll zugleich die bisherigen telefonischen Hotlines für ältere Menschen, die nicht im Internet buchen möchten oder können, entlasten. Die Möglichkeit, sich nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens mit persönlichem PIN telefonisch anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Die entsprechenden Briefe werden weiterhin gestaffelt versendet. Sie sind aber nicht erforderlich für die alternative online-Anmeldung ab Dienstag. Jede Person aus der Gruppe, die älter als 80 Jahre ist, kann sich also unabhängig vom Erhalt des Briefes auch ab 09.03., 17 Uhr, online anmelden.“
Terminbuchung für weitere Berechtigte
Ausweitung der Impfberechtigung auf Berechtigte nach Prioritätsgruppe 2
Ab dem 9. März, 17 Uhr, können Personen der Prioritätsgruppe 1 und 2 online unter www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören beispielsweise Menschen, die 70-79 Jahre alt sind, mit bestimmten chronischen Erkrankungen, einer geistigen Behinderung und auch Personal aus Kitas, Tagespflegeeinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen.
Für die notwendigen Nachweise können entsprechende Vordrucke online heruntergeladen und ausgedruckt werden, die dann beispielsweise vom Hausarzt/-ärztin oder dem Arbeitgeber/in eine einfache Bestätigung ermöglichen.
Eine Auflistung aller Impfberechtigten finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein zum Impfverfahren am Ende unter Fragen und Antworten.
Es ist aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe damit zu rechnen, dass nicht alle berechtigten Personen gleich einen Termin buchen können. Sofern das Land mehr Impfstoff bekommen wird, wird auch die Anzahl der Erstimpfungstermine weiter erhöht. Es wird aber zunächst für viele weiterhin Geduld notwendig sein. In den Fragen und Antworten finden Sie ebenfalls Erläuterungen zum Online-Anmeldeverfahren.“