Zwei Jahre Zwangspause für Windenergie in Bargteheide

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Bargteheide – Ein Windpark in Bargteheide ist in weite Ferne gerückt. Die Stadtvertretung wird sich voraussichtlich dafür entscheiden, das laufende Baugenehmigungsverfahren auszusetzen oder ruhen zu lassen. Das wird in einem gemeinsamen Antrag von CDU, WfB und FDP für die Sitzung der Stadtvertretung am 24. September vorgeschlagen. Eine Mehrheit dafür ist damit so gut wie sicher. Die Antragsteller setzen damit die weiteren Verfahren bis zum Juni 2017 aus. Auch private Investoren kommen vorher nicht zum Zug. Dem Vernehmen nach gibt es dafür mehrere Interessenten.

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Weiter wird beantragt, von einer derzeit möglichen Ausnahmegenehmigung der Landesregierung keinen Gebrauch zu machen. Nachdem ein Gericht die Regionalplanung des Landes für Standorte von Windkraftanlagen für nichtig erklärt hat, wäre das bisher noch möglich.

Die Antragsteller wünschen ein neues und ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren bei der Neuaufstellung der Raumordnungspläne, bei dem die Interessen und Belange der Stadt angemessen berücksichtigt werden. Dieses Verfahren kann frühestens eingeleitet werden, wenn ein überarbeiteter Regionalplan der Landesregierung vorliegt. Damit wird laut Antrag  nicht vor dem 6. Juni 2017 gerechnet. Die Stadt werde keine Ansprüche gegen die Bürgerwindpark GmbH geltend machen, die sich inzwischen aufgelöst hat.

Damit verlieren nicht nur die Anteilseigner der GmbH ihre Einlagen, auch für Bargteheide wird es teuer. Knapp 400 000 Euro hatte die Stadt für Planungskosten vorgestreckt. Begründet wird das damit, dass die Konzeption eines Bürgerwindparks inzwischen gescheitert und der zu Beginn des Verfahrens geltende Regionalplan nichtig ist.

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