Land und Kommunen einigen sich bei Flüchtlingskosten

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Auch FAG-Evaluation und Betreuungsgeld-Mittel bringen dem Kreis Stormarn einen Millionenbetrag

Mit der Einigung zwischen der Landesregierung und den Kommunen ist nun klar: Das Land erstattet den Kreisen künftig 90 Prozent der Kosten für Asylbewerber, bis deren Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen ist. Bisher waren es 70 Prozent gewesen. Die Städte und Gemeinden erhalten zudem pro Flüchtling einmalig 2000 Euro als Pauschale, um Integrationsleistungen zu finanzieren. Auch zu anderen offenen Punkten wurden Einigungen erzielt.

Martin Habersaat 2013 (SPD Barsbüttel, Rechte freigegeben)

Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Damit bewahrheitet sich die Ankündigung der Landesregierung, es werde am Geld nicht scheitern. Auch die Evaluation des Finanzausgleichs (FAG) wird für den Kreis Stormarn positive Ergebnisse mit sich bringen.“

„Diese Einigung ist ein Beweis dafür, dass die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auch in schwierigen Situationen gut zusammenarbeiten und Lösungen finden. Die Kommunen können sich auf das Land verlassen, das Land kann sich auf die Kommunen verlassen“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig in Neumünster. Er hatte gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold und Innenminister Stefan Studt mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die Gespräche zur Verteilung der Flüchtlingskosten geführt. Albig: „Wir sind uns alle einig, dass der Umgang mit Flüchtlingen eine humanitäre Frage und eine große Herausforderung für die Gesellschaft ist. Daher ist es gut und richtig, dass die noch offenen Finanzierungsfragen nun auch geklärt sind.“

Die Ergebnisse der 2014 für 2015 vereinbarten FAG-Evaluation werden in Kürze veröffentlicht. Für den Finanzausgleich 2015 waren die Jahre 2009-2012 die Grundlage gewesen, für 2016 werden es die Jahre 2010-2013. Es geht um die Frage, wie die Mittel zwischen Kreisen, Gemeinden und übergemeindlichen Aufgaben verteilt werden. Experten gingen von einer leichten Verschiebung zugunsten der Kreise aus. Martin Habersaat: „Hinzukommt, das der FAG-Topf wegen der guten Steuerlage insgesamt größer wird. Ich schätze, dass der Kreis Stormarn um mindestens zwei Millionen Euro bessergestellt wird. Dem gegenzurechnen wäre ein Minus für die Gemeinden, das höchstens halb so hoch sein dürfte.“ Für die Haushalte der Städte und Gemeinden erwartet er dennoch unter dem Strich positive Nachrichten, weil es im Kreis Stormarn geübte Praxis sei, „die Kreisumlage bei schlechten Nachrichten für den Kreis schnell anzuheben, bei guten aber auch schnell wieder zu senken.“
Die Einigung von Land und Kommunen

Grundsatz: Die vom Bund bereitgestellten Mittel werden eingesetzt, um die beim Land und bei den Kommunen für die Unterbringung, Betreuung und Integration anfallenden Flüchtlingskosten zu finanzieren.
Aus den Bundesgeldern für 2015, rund 68 Millionen Euro, erhalten die Kommunen 29 Millionen Euro, davon werden in 2015 knapp 21 Millionen Euro und 2017 acht Millionen Euro ausgezahlt.
90:10 statt 70:30
Die Einigung sieht vor, dass das Land den Kreisen und kreisfreien Städten ab dem kommenden Jahr 90 Prozent der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, bis das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen ist. Danach gilt die bislang gesetzlich geregelte Kostenaufteilung 70 Prozent Land, 30 Prozent Kommune. Sollte die tatsächliche Entwicklung die Annahmen des Bundes bezüglich der Flüchtlingszahl (bundesweit 800.000), der Kosten (670 Euro) oder der Asylverfahrensdauer (5 Monate) überschreiten, tritt das Land in Vorleistung und zahlt den Betrag an die Kommunen bereits 2016 aus, während dem Land die Kosten erst 2017 vom Bund erstattet werden.

2.000 Euro Integrationspauschale
Darüber hinaus erhalten Gemeinden und Städte ab dem 01.03.2016 eine Integrations- und Aufnahmepauschale von 2.000 Euro für jeden Asylbewerber, der nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein unterkommt. Im Januar und Februar steigt die Pauschale von bisher 900 Euro auf dann 1.000 Euro. Habersaat: „Wer 100 Flüchtlinge im Jahr aufnimmt, hat dann 200.000 Euro zur Verfügung. Damit können hauptamtliche Betreuer und Dolmetscher eingestellt und Ehrenamtliche unterstützt werden. Hausmeister für Flüchtlingsunterkünfte müssen davon nicht gezahlt werden , die können auf die Mietnebenkosten aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umgelegt werden.“

20.000 Wohnungen
Das Land und die Kommunen halten perspektivisch 20.000 zusätzliche Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen für erforderlich. Das Land wird mit der IB.SH 16.000 neue Wohnungen schaffen. In einem ersten Schritt sollen 2016 4.000 neue vom Land geförderte Wohnungen entstehen. Die Kommunen werden den Bau von 4.000 Wohnungen sicherstellen. Habersaat: „Zu den Vorteilen des neuen FAG gehört übrigens, dass Kommunen nicht mehr finanziell bestraft werden, wenn sie sozialen Wohnungsbau betreiben. Den werden wir in den kommenden Jahren brauchen, und der muss übrigens nicht einmal ein Verlustgeschäft für die Kommunen sein.“

Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften
Für Herrichtungsmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften stellt das Land den Kommunen sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Minderjährige Flüchtlinge
Verwaltungsleistungen in Verbindung mit der Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge sind kommunale Aufgabe und werden von den Kommunen finanziert.
Die Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Zuständigkeit für die Amtsvormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Sie tragen die Kosten und werden dafür ausreichend Personal vorhalten.

Gesundheitskarte
Die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge werden im vollen Umfang von den Kommunen getragen. Habersaat: „Die Gesundheitskarte bringt Kommunen und Flüchtlingen starke Vereinfachungen. Bisher musste praktisch jeder Besuch beim Arzt beantragt und vom Rathaus genehmigt werden.“

Betreuungsgeld
Zur Einigung gehörte auch eine Verständigung über den Anteil des Landes an den
frei werdenden Betreuungsgeldmitteln. Das Verfassungsgericht hatte diese „Lieblingskind der CSU“ der CSU gekippt. Das Land wird das Geld für den Betrieb und den Bau von Kindertagesstätten an die Kommunen weiterleiten. Abzüglich der bereits mit dem Haushaltsentwurf vorgesehenen zusätzlichen Mittel für die Sprachförderung in Höhe von zwei Millionen Euro – mit denen das Land in Vorleistung gegangen war – stehen damit folgende Beträge zur Verfügung:
2016: 9,5 Millionen Euro
2017: 24,3 Millionen Euro
2018: 27,6 Millionen Euro

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