Wie geht es weiter nach Klasse 4?

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Die Halbjahreszeugnisse sind verteilt, die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen laufen. Worauf müssen Eltern achten, welche Beratungsmöglichkeiten gibt es? Martin Habersaat ist Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Bis zu seinem Einzug in den Landtag war er Gymnasiallehrer. Er berichtet:

„Früher erhielten die Eltern von Grundschülern mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 eine Schulübergangsempfehlung, die mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer in Einzelgesprächen erörtert wurde. Kinder, die eine Empfehlung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses bekamen, durften nicht am Gymnasium angemeldet werden. Diese Regelung führte bereits in Klasse 3 zu einem großen Druck vor allem auf die Schülerinnen und Schüler. Das ging bei Nachhilfestunden für Neunjährige los und endete bei juristischen Einwendungen gegen Notenvergaben. Das ist der pädagogischen Arbeit an der Grundschule nicht dienlich. Wir haben Druck aus der Grundschule herausgenommen und das Wahlrecht, damit aber gleichzeitig auch die Verantwortung der Eltern gestärkt. Deshalb gibt es keine verbindliche Empfehlung mehr, wohl aber eine Beratung.

Martin Habersaat
Martin Habersaat

Unsere Grundschullehrkräfte haben eine hohe diagnostische Kompetenz und können über ein Kind, das sie vier Jahre lang begleitet haben, viel sagen. Deshalb halten wir am Beratungsgespräch zum Schulübergang fest.

Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern folgende Fragen besprechen:
– Passt das Profil der aufnehmenden Schule zu den Interessen des Kindes?
– Ist der Schulweg „alltagstauglich“?
– Wohin gehen Freundinnen und Freunde?
– Was sagen Eltern und Kinder, die die aufnehmende Schule schon kennen?
– Wird der angestrebte Schulabschluss an der aufnehmenden oder einer kooperierenden Schule angeboten?

Der Elternwille ist ein zentrales Element unserer Bildungspolitik. Deshalb gibt es bereits in der Grundschule die freie Schulwahl statt früherer Schuleinzugsbereiche. Deshalb haben Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf das Recht, eine allgemeinbildende Schule für ihr Kind zu wählen. Deshalb wurde die verbindliche Schulartempfehlung abgeschafft zugunsten eines Beratungsgesprächs, nach dem die Eltern die beste weiterführen de Schule für ihr Kind wählen können. In der Grundschulverordnung – §7(2) – heißt es: „In einem individuellen Gespräch beraten die Lehrkräfte die Eltern über die weitere schulische Laufbahn ihres Kindes.“ Wer kennt den Stand der Kompetenzen eines Kindes auch besser als eine Grundschullehrkraft nach vier Jahren Begleitung des Kindes? Und wer sollte verantwortungsvoller für ein Kind entscheiden als die Eltern? Letztlich war es auch der Wille von Eltern und Schülern, der dazu geführt hat, dass das Abitur nicht mehr ein exklusives Angebot von Gymnasien ist, sondern auch in Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen erreicht werden kann.“

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