Widerrufsrecht für Baufinanzierungen läuft ab

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Eigentümer mit Darlehensverträgen können sich nur noch bis 21. Juni Vorteile sichern

Hamburg, 01. April 2016. Eigentümer mit laufenden oder abgelaufenen Baufinanzierungen sollten sich beeilen, wenn sie von den aktuell niedrigen Kreditzinsen profitieren wollen. Bislang galt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen wurden, als zeitlich unbegrenzt.
Voraussetzung: Der Verbraucher wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Wer deshalb seinen Darlehensvertrag widerrief, konnte zu einem günstigeren Zinssatz ein neues Darlehen abschließen.

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Anselm Kohn

Nun hat der Bundestag beschlossen, dass dieses Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 1.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21. Juni dieses Jahres erlischt. „Viele Verbraucher haben bereits von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich damit von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gelöst“, sagt Anselm Kohn, Inhaber des Finanz-Service-Hamburg, dessen Tätigkeitsschwerpunkt Baufinanzierungen sind. Gerade
bei Immobilienfinanzierungen seien die Einsparungen erheblich, so Kohn, der in der Gesetzesänderung eine erhebliche Beschneidung der Verbraucherrechte sieht. „Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann oft noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.“
Doch wer sich diesen finanziellen Vorteil sichern will, muss schnell handeln. Am 21. Juni erlischt der Anspruch für Verbraucher. Kohn rät, die vertraglichen Widerrufsbelehrungen von Experten überprüfen zu lassen.
In diversen Kreditverträgen, u.a. der ING-DiBa AG, der DSL-Bank, der PSD-Bank, der Deutsche Bank AG, der DKB Deutsche Kreditbank AG, der Commerzbank AG sowie bei Sparkassen und Volksbanken seien fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu finden.
„Laut Bundesgerichtshof hat der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung der wirtschaftlichen Vorteile seitens der Bank“ sagt Kohn, der seit 1994 als Finanzdienstleister tätig ist. „Bei Darlehen für eine eigengenutzte Bestandsimmobilie oder bei Konsumentenkrediten übernehmen auch Rechtschutzversicherungen die Kosten der Rechtsverfolgung.“ Der Finanzexperte rät, die Darlehensverträge von Verbraucherrechtsanwälten prüfen zu lassen. Der Finanz-Service Hamburg arbeitet mit einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Partnerkanzlei zusammen, zudem verfügt er über ein Netzwerk spezialisierter, bundesweit tätiger Verbraucherschutzanwälte.

Der Aufwand für die Prüfung von Verträgen beläuft sich auf 59,90 € und ergibt, ob und welcher wirtschaftliche Vorteil zu erwarten ist. – Interessierte Eigentümer können sich am Mittwoch, 13. April 2016 um 19 Uhr und am Sonnabend, 14. Mai 2016 um 15 Uhr im Peter-Rantzau-Haus in Ahrensburg beraten lassen. Dann lädt der Finanz-Service-Hamburg zur kostenlosen Informationsveranstaltung. Weitere Informationen unter www.finanz-service-hamburg.de oder unter Telefon: 040-30 75 21 60.

https://www.youtube.com/watch?v=tqx6MsQfbQ4

1 Kommentar

  1. Hier noch ein paar Ergänzungen zum Thema:

    Man sollte bei dem Thema nicht bis auf den letzten Drücker warten. Wer erst am 20.6. zum Anwalt oder zu einem Spezialisten wie Herrn Kohn geht, muss damit rechnen, dass sein Fall nicht mehr rechtzeitig geprüft werden kann.

    Bei der Rechtsschutzversicherung liegt die Betonung auf „Bestandsimmobilie“. Die meisten Versicherer schließen nämlich alles aus, was mit Neubau zu tun hat.

    Außerdem sollte man zu einem solchen Termin alle Unterlagen mitbringen, die man von der Bank bekommen hat – manche Geldhäuser haben nämlich einfach später eine korrekte Widerrufsbelehrung nachgereicht, wenn sie festgestellt haben, dass die alte nicht gestimmt hat.

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