Martin Habersaat freut sich über ein gelungenes Gastschulabkommen

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„Gute Nachbarschaft, gutes Regieren, gute Laune“

Schülerinnen und Schüler sind willkommen im jeweils anderen Land – das ist die wichtigste Botschaft des neuen Gastschulabkommens, das Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst und ihr Hamburger Kollege Ties Rabe jetzt vorgestellt haben. Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen beiderseits der Landesgrenze besuchen. „Unser Entwurf für ein neues Gastschulabkommen geht neue Wege und ist von einem neuen Geist getragen: Beide Länder stehen einem Schulbesuch im jeweils anderen Land positiv gegenüber“, sagten Britta Ernst und Ties Rabe bei der Vorstellung ihres Entwurfs im Schloss Reinbek. Nach der Unterzeichnung gilt das Abkommen ab 2017 auf unbestimmte Zeit und kann frühestens zum Jahresende 2019 gekündigt werden.

Martin Habersaat 2013 (SPD Barsbüttel, Rechte freigegeben)

 

Ein solches Abkommen war schon lange ein Anliegen des Reinbeker Landtagsabgeordneten Martin Habersaat. Habersaat wuchs in Barsbüttel auf und war selbst von 1987-1996 Gastschüler am Gymnasium Marienthal in Hamburg. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion freut sich, dass die Interessen der Menschen aus dem Hamburger Rand gut berücksichtigt wurden: „Heute bedanke ich mich bei Hamburg für die genossene Bildung und bei Britta Ernst und Ties Rabe dafür, dass die Landesgrenze künftigen Schülergenerationen noch weniger im Weg stehen wird.“ Die beiden SPD-geführten Landesregierungen zeigten mit diesem Abkommen, wie gutes Regieren und gute Nachbarschaft funktionieren. Zum Vergleich: In der letzten Legislaturperiode brauchte die CDU/FDP-Landesregierung rund ein Jahr, in dem kaum etwas vorwärts ging, um mit Hamburg (damals auch CDU-geführt) ein Gastschulabkommen auszuhandeln, dessen wesentliche Aussage war, dass schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler am besten in Schleswig-Holstein, Hamburger in Hamburg zur Schule gehen sollten.

Künftig können Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der vierten und nach der zehnten Klasse frei wählen, in welchem Bundesland sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Britta Ernst: „Mit dem neuen Gastschulabkommen verliert die Landesgrenze für Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer ihre frühere Bedeutung. Die modernen und freizügigen Regelungen des neuen Abkommens bringen gerade für Eltern und Kindern beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen mit sich.“ Ties Rabe ergänzt: „Künftig sind bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Auch die Wohn- und Meldeadressen sind beim Schulbesuch künftig nicht mehr maßgeblich.“ Eine so genannte Landeskinderklausel garantiert bei sehr stark angewählten Schulen den Vorrang der jeweiligen Landeskinder.

Anders als im Vorgängerabkommen von 2010 können Schülerinnen und Schülern damit erstmals grenzüberschreitend weiterführende Schulen besuchen, Schulwechsel sind regelhaft in die Jahrgangsstufen 5 oder 11 möglich, in Ausnahmefällen auch in andere Jahrgangsstufen. Damit muss der im alten Gastschulabkommen extra vereinbarte Gymnasialbesuch von schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schülern aus Barsbüttel in Hamburg nicht mehr gesondert geregelt werden. Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer können bereits seit 2010 Ersatzschulen jenseits der Landesgrenze frei wählen. In Bezug auf den Schulbesuch von Grundschulen und Berufsschulen bleiben die alten Regelungen bestehen.

Das alte Gastschulabkommen von 2010 soll noch bis zum Jahresende 2016 gelten. Schleswig-Holstein zahlt für das Jahr 2016 an Hamburg 13,3 Millionen Euro Ausgleich dafür, dass mehr Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein Hamburger Schulen besuchten. Im Entwurf für das neue Gastschulabkommen sind Zahlungen Schleswig-Holsteins an Hamburg in Höhe von 13,4 Millionen Euro 2017 vorgesehen, 13,5 2018 und 13,6 Millionen Euro 2019. Im Schuljahr 2015/16 besuchten offiziell 1.485 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein allgemeinbildenden Schulen in Hamburg, umgekehrt waren es 301; 758 schleswig-holsteinische junge Menschen mehr als umgekehrt besuchen berufliche Schule in Hamburg (1.322/564). 1.174 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mehr als umgekehrt besuchten allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg (1.285/111).

Habersaat: „Ein weiterer Haken kann gesetzt werden hinter ein weiteres Projekt aus dem Koalitionsvertrag – das macht gute Laune! Ich gratuliere Britta Ernst und Ties Rabe zu diesem Verhandlungserfolg, aber noch mehr beglückwünsche ich die Schülerinnen und Schüler, für die Rechtssicherheit und oft auch kürzere Schulwege geschaffen werden. Diese Schulwege verlaufen übrigens in beide Richtungen, seit Jahren besuchen auch viele Hamburger Schülerinnen und Schüler die guten Schulen in Schleswig-Holstein.“

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