Patientenverfügung in einfacher Sprache

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Teil I
Am Dienstag, den 13.09.2016 um 17 Uhr im Rahmen eines Vortrages worauf es bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsrecht ankommt. Herr R. Onas, der Geschäftsführer des Betreuungsvereins Stormarn e.V. kommt dafür in die Rathaus Apotheke in Bargteheide. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter Telefon 04532-3111. Pro Teilnehmer wird um eine Spende für den Betreuungsverein in Höhe von 5 Euro gebeten.

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Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Alter in die Lage kommen wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Um das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich zu nutzen kann jeder Volljährige vorsorglich genau festlegen, welche medizinischen Maßnahmen bei konkreten Krankheitszuständen gewünscht oder nicht gewünscht werden. Diese Festlegung erfolgt schriftlich in Form einer Patientenverfügung. Dafür wurde 2009 ein gesetzlicher Rahmen geschaffen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Sinnvoll ist es sich durch einen Arzt oder eine andere fachkundige Person beraten zu lassen. Problematisch wird es, wenn die Formulierungen unkonkret oder allgemein sind. Dann müssen die Vertreter des Erkrankten mit den Ärzten befinden, was der mutmaßliche Wille des Betroffenen sein könnte. Bei folgenschweren Entscheidungen kann, ohne selbst verfasster Patientenverfügung, sogar die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich werden. Deshalb ist es sinnvoll sich schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens Gedanken zu machen um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

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