Habeck: Gentechnik-Anbau-Verbote unzureichend

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Landwirtschaftsminister Robert Habeck: „Bund blockiert Chance auf bundeseinheitliches Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen.“

KIEL. Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck und seine grünen Amtskollegeninnen und -kollegen aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen halten den Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Gentechnik-Anbau-Verboten für unzureichend. „Es läuft alles auf einen Flickenteppich hinaus statt auf ein flächendeckendes Verbot. Wir brauchen aber eine bundeseinheitliche Regelung“, sagte Habeck in Kiel.

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Die Minister und Ministerinnen haben ihre Kritik in einem offenen Brief an den Bundesagrarminister Christian Schmidt formuliert. „Der Gesetzentwurf verkehrt die Absicht der EU-Richtlinie in ihr Gegenteil. Die EU-Richtlinie soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Verbote für den Anbau von Gentechnikpflanzen auf ihrem Territorium auszusprechen. Mit dem Gesetzentwurf werden nun aber so hohe Hürden aufgebaut, dass flächendeckende Gentechnik-Anbauverbote in Deutschland faktisch verhindert werden und ein Flickenteppich an einzelnen Länderregelungen wahrscheinlicher ist.“

Der Streit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der sogenannten EU-Opt-out-Richtlinie währt bereits seit längerem. Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihr Hoheitsgebiet vom GVO-Anbau auszunehmen bzw. den Anbau zu verbieten. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der den Bund in der Verantwortung für ein bundeseinheitliches und rechtssicheres Anbauverbot sah. Die Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2016 hatte sich klar für einen einheitlichen und widerspruchsfreien Vollzug der Opt-out-Richtlinie auf Grundlage eines Bundesgesetzes und für eine entsprechende Umsetzung auf Grundlage eines Bundesgesetzes ausgesprochen. Der nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf trägt dem in wesentlichen Punkten nicht Rechnung.

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