Zeitraum zur Katzenkastration wird verlängert
KIEL. Die Kastrationsaktion 2016 zur Kastration freilebender Katzen – als Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunaler Familie, Landesjagdverband und Land – wird bis zum 25. November 2016 verlängert. Darauf haben sich die Tierärztekammer Schleswig-Holstein und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume verständigt. Damit können weiterhin freilebende Katzen in Schleswig-Holstein kastriert werden.
Die Kosten werden im Rahmen des landesweiten Vorgehens gegen das Katzenelend über den von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Dieses Angebot richtet sich an Tierschutzvereine und andere, die freilebende Katzen zur Kastration zu Tierärzten bringen. Sofern die finanziellen Mittel im Fonds drohen auszugehen, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet werden.
Voraussetzung für die Abrechnung über den Fonds ist weiterhin, dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch Honorarverzicht des durchführenden Tierarztes und 50 bzw. 100 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Die freilebenden Katzen müssen nach der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden.
Hintergrund:
Die Zahl von frei lebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen wird in Schleswig-Holstein mit 75.000 Tieren angenommen. Auf der Suche nach Nahrung werden sie nicht immer fündig, ein Teil der Tiere ist krank oder verletzt. Gleichwohl haben diese Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.