Geflügelpest:
KIEL. Nach Feststellung der Geflügelpest in Schleswig-Holstein werden strengere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Von Donnerstag an gelten auch für kleinere Betriebe (unter 1.000 Tiere) strenge Anforderungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 16. November in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium heute (14. November 2016) mit. Eine Handreichung für Tierhalterinnen und Tierhalter wird dann auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehört, dass in den Ställen gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk getragen werden muss. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten, Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren, Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten. Alle Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrages des Geflügelpestvirus.
Mit dem Schritt geht das Ministerium über die Vorgaben aus der Geflügelpest-Verordnung des Bundes hinaus. Das ist aber erforderlich, um das Risiko der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest zu minimieren.
Indes wurde die Keulung von 30.000 Zuchthühnern in der Nacht zum Montag abgeschlossen. Der Betrieb im Kreis Schleswig-Flensburg wird aktuell gereinigt und desinfiziert. Der Bestand musste nach Feststellung des hochpathogenen Geflügelpesterregers des Subtyps H5N8 der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Noch immer gilt, dass das Gelände abgesperrt ist. Ein Team des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) – dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza – ist seit Sonntag vor Ort, um die Ursache des Erregereintrags in die geschlossene Stallhaltung zu klären.
Mittlerweile ist in sechs Kreisen (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In fast allen Fällen handelte es sich um Wildvögel (Reiherenten, Schwäne, Gänse). In zwei Fällen waren Geflügelhaltungen betroffen: neben der Anlage in Schleswig-Flensburg eine Hobbyhaltung in Lübeck. Bei zwei weiteren Hobbyhaltungen bestätigten sich erste Hinweise dagegen nicht.
Landesweit werden weiterhin tote Wildvögel gemeldet und umgehend untersucht. Veterinäre nehmen amtliche Proben, die vom Landeslabor und bei einem konkreteren Verdacht anschließend vom FLI analysiert werden.
Bundesweit ist die Geflügelpest des Subtyps H5N8 inzwischen auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen festgestellt worden. Zudem wurde sie in Dänemark, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Ungarn und Polen bestätigt.
Das Bürgertelefon des Landes ist weiterhin geschaltet. Es ist von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt und unter 0431 160 6666 erreichbar.
Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522/74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter:
sowie Fragen und Antworten unter: