Staat zahlt länger für Kinder von Alleinerziehenden

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Bisher existierten für den Staat Kinder von Alleinerziehenden nur sechs Jahre lang. Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, erhält der Erziehungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, einen sog. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt – jedoch nur 72 Monate lang und nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.

Foto: Fotolia
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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will dies nun ändern und fordert eine Ausweitung dieser Regelung bereits im Haushalt 2017. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll aufgehoben und die die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht werden. Die Kosten für die Neuregelung werden auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Künftig sollen Kinder ab 12 Jahren 270 Euro pro Monat erhalten, für Kinder bis 5 Jahren gibt es weiterhin 145 Euro, für Kinder bis 11 Jahren 194 Euro im Monat.

Manuela Schwesig hatte diese Planungen im Rahmen der Präsentation des Haushaltsentwurfes ihres Ministeriums vorgestellt. Man kann nur hoffen, dass sie breite Unterstützung aus der Politik wie aber auch aus der Bevölkerung findet.

Für die betroffenen Kinder ist es oft beschämend, da sie doppelt bestraft werden: stetig zu wenig Geld für notwendige Dinge des Alltags, für Reisen, Studium etc. zur Verfügung zu haben ist das eine. Meist sind es die Mütter, die die Belastung stemmen müssen. Viel tiefere Spuren hinterlässt aber die Tatsache, dass ein Elternteil sich der finanziellen Verantwortung, und damit der Verantwortung für die Lebensqualität des Kindes insgesamt entzieht.

Insofern wird sich der Vorschlag von Frau Schwesig nicht nur auf die finanzielle Situation alleinerziehender Kinder auswirken, sondern auch auf ihre emotionale

Insofern wird sich der Vorschlag von Frau Schwesig nicht nur auf die finanzielle Situation alleinerziehender Kinder auswirken, sondern auch auf ihre emotionale Situation. „Da ist jemand, der für mich sorgt, der für mich da ist“, tut Kinderseelen ungemein gut. Und auch der Staat wird nun hoffentlich ein gesteigertes Interesse daran haben, sich das Geld von den nicht zahlenden Elternteilen zurückzuholen.

 

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