Geflügelpest bei Wildvögeln in der Freien und Hansestadt Hamburg bestätigt

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 Im Ortsteil Kirchwerder und Allermöhe in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 02.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln amtlich festgestellt worden.

Um die Fundorte ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Fundorte als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen.

Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von zehn Kilometern um die oben genannten Fundorte.

Karte: H5N8 in Deutschland, Stand 25.01.2017, 11:30 Uhr

Zum Beobachtungsgebiet im Kreis Stormarn wird daher der gesamte Bereich der Gemeinden Barsbüttel und Oststeinbek erklärt sowie das gesamte Gebiet der Städte Glinde und Reinbek.

Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden. Eine kartografische Darstellung kann der Allgemeinverfügung ebenfalls entnommen werden.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein, auch außerhalb von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

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