KIEL. Der weitere Betrieb von Waldkindergärten soll künftig erleichtert werden. Die Landesregierung hat heute (29. August) einem entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zugestimmt, mit dem das Landeswaldgesetz geändert werden soll. „Kitas in freier Natur haben unsere Rückendeckung. Mit der neuen Passage im Landeswaldgesetz heben wir das noch einmal hervor und geben so mehr Sicherheit für unsere Waldkitas“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann.
Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein etwa 200 Naturgruppen, in denen Kinder naturnah betreut werden. In der Regel handelt es sich dabei um Waldkindergärten. Eine große Anzahl dieser Waldkindergärten nutzt Hütten oder Bauwagen im Wald, damit sich Kinder sowie Betreuerinnen und Betreuer darin kurzzeitig aufhalten können, und um Material zu lagern.
Mit der geplanten Gesetzesänderung soll nun die naturnahe Erziehung und Bildung von Kindern in naturnahen Kindertageseinrichtungen explizit als Zweckbestimmung in das Landeswaldgesetz aufgenommen werden. Damit wird klargestellt, dass Waldkindergärten mit den Festsetzungen bestehender Flächennutzungspläne vereinbar sind. Dadurch wird eine Änderung oder Ergänzung der aktuell bestehenden Bauleitplanung im Regelfall entbehrlich. Hintergrund ist, dass die Unterstände für Waldkindergärten nach dem Baurecht als bauliche Anlagen eingestuft werden, wodurch es zu Konflikten mit dem Bauplanungsrecht kam. Dies hat in mehreren Fällen zu Problemen geführt.
Um so viel Sicherheit wie möglich zu schaffen, müssten selbstverständlich weiterhin etwaige Gefahren durch Windwurf und Brände im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden.
Der Gesetzentwurf wird nun den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll der Entwurf Anfang nächsten Jahres nach nochmaliger Befassung der Landesregierung dem Landtag zur Entscheidung zugeleitet werden.