Mit Beginn des neuen Jahres bietet der Kreis Stormarn wieder einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung an. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises beschloss in seiner Novembersitzung eine neue Richtlinie zur Durchführung eines Fahrdienstes für Behinderte ab 01.01.2018.
Teilnahmeberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „B“ oder „Bl“ sind, deren Einkommen die Grenze von 1.500 Euro zuzüglich Wohnungsmiete nicht überschreitet und die ihren ständigen Wohnsitz im Kreisgebiet haben.
Anträge können beim zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung gestellt werden. Alle Personen, die bis 2016 am Fahrdienst teilgenommen haben, werden von der Kreisverwaltung schriftlich über die Neugestaltung des Fahrdienstes informiert. Die Beförderung erfolgt durch Beförderungsdienste mit behindertengerechten Fahrzeugen.
Dazu schreibt uns Andreas Reigbert:
Es hat sich gelohnt, am Thema dran zu bleiben, die Abgeordneten des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreises Stormarn immer wieder an das Thema zu erinnern und auf die Wiedereinführung eines Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung zu drängen. Ab 1.1.2018 wird es wieder einen Fahrdienst geben. Allerdings soll die Teilnahme nun doch an eine Einkommensgrenze (von 1.500 € plus Mietkosten) geknüpft werden, obwohl die Politiker aller Fraktionen bei der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses im Juli 2017 noch erklärt hatten, dass es keine Einkommensgrenze geben soll. Warum es zu dieser Änderung kam, ist bisher nicht bekannt.