Bargteheide – Die Vorbereitungen für eine Niederschlagssteuer in Bargteheide laufen an. Politisch ist darüber noch nicht endgültig entschieden, aber eine Zustimmung der Gremien gilt als wahrscheinlich. In diesen Tagen erhalten alle Hauseigentümer einen Erhebungsbogen, in dem sie versiegelte Flächen auf ihrem Grundstück korrigieren können. Wenn sie der Meinung sind, dass diese Daten falsch berechnet wurden. Grundlage für die Daten der Stadtverwaltung sind Luftbilder des Katasteramts, nach denen Dachflächen und versiegelte Oberflächen deutlich erkennbar sind. Die Bilder werden alle vier Jahre aktualisiert.
Wolfgang Belz von der Beratungsfirma Comuna in Kiel stellte den Projektstand jetzt im Ganztagszentrum vor. In Bargteheide sind Schmutz- und Regenwasserkanalisation getrennt. Für Schmutzwasser wurden bereits Gebühren in Rechnung gestellt, die sich im Allgemeinen am Frischwasserverbrauch der Haushalte orientieren. Fürs Regenwasser war bisher der Steuerzahler zuständig, also die Allgemeinheit. Das soll sich jetzt aller Voraussicht nach ändern.
„Das ist rechtlich unzulässig“, sagt Belz. Es gebe eine gesetzliche Verpflichtung, die Verursacher mit Gebühren zu belasten. „Das ist vor dem Oberverwaltungsgericht ausgeklagt“, so Belz, „es handelt sich auch nicht um eine Steuer.“. Die Gebühr müsse Betriebskosten, Verzinsung und die Abschreibung der Anlagen über 30 bis 50 Jahre hinweg decken. Das gelte jedenfalls für den privaten Teil der Flächen. „Für die Entwässerung der meisten Straßen muss die Stadt weiter ihren Anteil bezahlen.“ Das betreffe 80 Prozent der Straßen in Bargteheide.
Jedenfalls können jetzt alle Eigentümer die Flächenberechnung der Verwaltung kontrollieren und gegebenenfalls ihre Einwände erheben. Grünflächen und Zisternen ohne Überlauf ins Kanalnetz sind von der Gebühr ausgenommen „Die Kosten stehen fest“, sagte Belz. Wenn hier einer schummle, dann müssten die anderen automatisch mehr bezahlen. Die Stadt werde die Plausibilität der Angaben prüfen. „Wenn sie falsch sind, ist das mit Bußgeld bewehrt.“ Spätester Rückgabetermin des Erfassungsbogens ist der 13. April.
Ob es in Bargteheide auch eine Grundgebühr geben wird, steht noch nicht fest. „Einige Kommunen machen das, aber ich rate davon ab“, sagte Belz. 90 Prozent der Kommunen mit einer Niederschlagsgebühr täten das nicht. Wer die Auskunft verweigere, dessen Grundstück werde zunächst mit der vollen Größe veranlagt. Damit das Vorhaben rechtskräftig wird, muss die Politik als nächstes eine entsprechende Satzung oder Änderung der bestehenden Regelung verabschieden.
Mal so als Anmerkung in der Vogelsiedlung ist das Abwassernetz nicht von einander getrennt, hier läuft sowohl Regen als auch Abwässer gemeinsam in die Kanalisation, die meisten Hausbesitzer haben ebenfalls Außenwasserstellen für die Gartenbewässerung die nicht über eine separate Wasseruhr laufen und daher bereits mehr Abwassergebüren zählen als eigentlich notwendig wären. Des weiteren kann man nicht alle „Versiegelten Flächen zu Grunde legen, da die Terrassen zu 90% mit Gefälle in den Garten angelegt sind und somit auch dieses Wasser bei Niederschlag nicht in die Kanalisation abgeleitet wird.
Wenn dann von dem Geschäftsführer der Comuna GmbH, Herrn Pelz so lapidar ausgeführt wird, das für das Regenwassernetz die Allgemeinheit bezahlt hat, so meine ich mich zu erinnern das vor einigen Jahren die Grundsteuer erhöht wurde, um eine Regenwassergebühr zu vermeiden. Grund dafür soll gewesen sein, das die Erhebung von Regenwassergebühren einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Da man diesen Aufwand nunmehr an ein private GmbH gibt, entfällt der Aufwand für die Stadtverwaltung. Die Kosten die Herr Geschäftsführer Belz in Rechnung stellt, werden dann auf die Gebührenzahler umgelegt. Gleiches gilt für den Kaufpreis des Regenwassernetzes durch die Abwasser Bargteheide GmbH. Es geht darum den Kaufpreis von 16 Mio. Euro für das Regenwassernetz wieder reinzuholen. Der gemeine Anwohner zahlte also über die seinerzeitigen Erschließungskosten oder Ausbaubeiträge und jetzt noch einmal für die Anschaffungskosten, also doppelt. Wenn Ausbaubeitragssatzung und Erschließungsbeitragssatzung nicht geändert werden, bleibt das auch zukünftig so. Vermutlich wird sich der Wert der Anlagen der ABaG verdoppeln, die Verbindlichkeiten verdreifachen sich. Dafür bleibt die Stadt dann schuldenfrei. Hat irgendwie einen schalen Beigeschmack und es drängt sich ein Eindruck von Unaufrichtigkeit auf, zumal weder die anwesenden Vertreter der Stadtverwaltung noch die der Politik sich an diesem Abend äußerten.
Herr Belz ist lediglich Berater der Stadt.
Herr Belz und die Comuna GmbH organisieren und bereiten die Flächenberechnung vor und werten diese aus. Herr Belz sprach ausdrücklich von „wir“. Da er als GF der Comuna GmbH vorgestellt wurde ist davon auszugehen, das er nicht „lediglich“ Berater ist! Er und die Comuna GmbH arbeiten auch nicht kostenlos.