Vollsperrungen K 81

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K 81,  Kreisgrenze bis Wilstedt, Grundhafte Erneuerung

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, teilt mit, dass ab Dienstag, den 23.04.2019 die Arbeiten zur Grundhaften Erneuerung der K 81 Harksheider Straße zwischen der Einmündung zur Schleswig-Holstein-Straße und der Heidestraße beginnen.

Die Arbeiten werden im Zuge einer Vollsperrung in 4 Abschnitten, beginnend von der Schleswig-Holstein-Straße, durchgeführt. Eine Umleitung wird über die „Schleswig-Holstein-Straße“ (L 284), Poppenbüttler Straße (K 100), Segeberger Chaussee (B 432) und Hauptstraße (K 51) für beide Richtung eingerichtet.

 

Das Kieswerk und der Parkplatz zum Badesee sind jederzeit entweder aus Richtung Wilstedt oder aus Richtung Norderstedt von der Schleswig-Holstein-Straße erreichbar.

Während der Bauzeit wird der Kringelweg als Umleitungsstrecke für den ÖPNV genutzt. Aus diesem Grund wird im Kraienkamp eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet und in Richtung Harksheider Straße auf der rechten Seite ein Halteverbot angeordnet. Der Kraienkamp ist für die Bauzeit dann nur in Richtung Harksheider Straße befahrbar.

In Richtung Kringelweg wird zwischen dem Dorfring und dem Kraienkamp ebenfalls eine Einbahnstraße eingerichtet.

Die Asphaltdeckschicht wird an einem Samstag auf der gesamten Länge der Baustrecke und in voller Breite hergestellt. Über den genauen Zeitpunkt wird rechtzeitig informiert.

Die Fertigstellung ist für Ende August 2019 geplant.

Betroffene Haushalte sowie Gewerbebetriebe unmittelbar an der Baustrecke werden durch die Baufirma mittels Hauswurfsendung gesondert informiert.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein bittet, sich auf die erforderlichen Arbeiten einzustellen.

 

 

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