Berlin. Die Landesverkehrsminister haben auf der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken einen 15-Punkte-Plan für den Radverkehr vorgelegt.
Der CDU-Abgeordnete Gero Storjohann begrüßt die Ergebnisse der Verkehrsministerkonferenz: „Es ist wichtig, dass der Radverkehr bundesweit sicherer und attraktiver gestaltet wird. Dies muss als politisches Ziel mehr öffentliche Aufmerksamkeit erfahren.‘‘
Diese Ansicht teilen offenbar auch die Landesverkehrsminister. Die von ihnen bei der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken vorgelegten 15 Punkte enthalten ganz konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Radverkehrspolitik.
Die einzelnen Vorschläge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden nun im Bundesausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem zugesagt, bis Pfingsten Vorschläge für eine Novelle der StVO vorzulegen, die den Radverkehr nutzerfreundlicher und noch attraktiver machen soll.
Ein strittiger Punkt ist dabei das Radfahren entgegen der Einbahnstraße in Tempo-30-Zonen.
Gero Storjohann plädiert an dieser Stelle für eine solche Liberalisierung: „In Einbahnstraßen in einer Tempo-30-Zone können wir Fahrradfahren entgegen der Fahrtrichtung ruhigen Gewissens erlauben. Ein Verbot sollte als Ausnahme möglich sein, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert.“
Neben der neuen fahrradfreundlichen Novelle der StVO soll auch der Bußgeldkatalog angepasst werden.
„Mit dem verbotenen Halten auf Radwegen muss Schluss sein. Autofahrer, die das tun, müssen härter bestraft werden. 20 Euro Bußgeld schrecken nicht ab. Das muss 100 Euro kosten. Versperrt ein haltender Lieferwagen den Radstreifen, so müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen und sich in den fließenden Verkehr einordnen. Dies stellt eine nicht hinzunehmende Gefährdung dar. Auch muss eine Überprüfung her – zum Beispiel durch die Fahrradstaffel“, so Gero Storjohann.
Als fahrradpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt Gero Storjohann den Aussagen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer zu. Dieser äußerte sich am Dienstag, den 9.4.2019 anlässlich des ADFC-Fahrradklima-Tests in seinem Hause:
,,Radfahren muss Spaß machen und darf kein ewiger Kampf mit den Autofahrern sein. Ich werde deshalb bis Pfingsten Vorschläge für eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung vorlegen, die den Radverkehr nutzerfreundlicher und damit noch attraktiver machen soll. Denkbar ist zum Beispiel eine Öffnung der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr. Mit der Überarbeitung der Vorschriften wollen wir noch mehr Menschen dazu bringen, häufiger auf das Rad zu steigen.‘‘
Dass Autofahrer, die Radwege zum Halten oder Parken missbrauchen, endlich spürbar bestraft werden, ist zwar nicht falsch. Nur was soll diese Maßnahme für Bargteheide bringen, wenn hier dank eines dogmatisch anmutenden Vorgehens der Kreisverkehrsaufsicht die Zahl der Radwege in den letzten Jahren ohnehin minimiert worden ist? Und Einbahnstraßen, die Radfahrer entgegengesetzt befahren könnten, gibt es hier kaum mehr als Radwege. Man sieht: diese Vorschläge haben zumindest mit der Bargteheider Wirklichkeit kaum etwas zu tun.
Das Hauptproblem ist und bleibt die mangelhafte Infrastruktur für den fließenden Radverkehr. Es braucht endlich mehr Angebotsradwege und diese müssen durch eine eigene Beschilderung erkennbar sein. Die heute in der Verwaltungsvorschrift zur StVO kodifizierte Definition („Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.“) ist völlig praxisuntauglich. Wie sind „für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen“ ohne Schilder eindeutig zu erkennen?
Einen wirklichen Durchbruch für eine bessere Fahrradinfrastruktur würde man m.E. durch die Aufnahme eines einzigen Satzes in die StVO erreichen: „Auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften ohne beidseitige Radverkehrsanlage gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.“ Das hätte eine innere Logik, denn wenn eine Straße zu schmal für den Bau von Radverkehrsanlagen ist, ist sie auch zu schmal, um Radfahrer mit Tempo 50 km/h zu überholen. Das würde Innovationsdruck erzeugen: Schnellerer Autoverkehr? Ja, aber nur wenn Radfahrer auch ausreichend Platz haben.
Wie wäre es denn, wenn Herr Storjohann mal zu einer verkehrspolitischen Fahrradtour nach Bargteheide käme, an der dann aber unbedingt auch Vertreter der Radwege-AG (und meinetwegen andere Kommunalpolitiker), die Bürgermeisterin, ein Vertreter der Polizei und der Verkehrsaufsicht (wahlweise Landrat) teilnehmen sollten? Dann könnte man die kritischen Punkte gemeinsam abfahren und in Anwesenheit aller Beteiligten besprechen, wie sich konkret etwas ändern kann. Und niemand hätte mehr das Schlupfloch der angeblich mangelnden Zuständigkeit.