Gemeinsamer Antrag von Grünen und CDU
Die Verwaltung wird gebeten – mit Blick auf den zu erwartenden Schienenverkehrslärm durch die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung – übergesetzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen an der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck für Bargteheide über den Kreis Stormarn beim Bund geltend zu machen.
Dazu möge sich die Verwaltung unverzüglich mit dem Kreis Stormarn in Verbindung setzen.
Begründung
Übergesetzlicher Lärmschutz meint Maßnahmen, die über die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz hinausgehen. Eine freiwillige Lärmsanierung wurde in Bargteheide seitens der Bahn bereits 2013 durchgeführt. Dennoch muss nach dem Wegfall des Schienenbonus‘ (2015) erneut überprüft werden, ob die Bevölkerung hinreichend vor dem zu erwartenden Schienenverkehrslärm geschützt ist.
Der Kreis Ostholstein hat eigens einen „Projektbeirat Feste Fehmarnbeltquerung“ eingesetzt, der einen Forderungskatalog der Kommunen und der beteiligten Verbände und Initiativen in Ostholstein zur verträglichen Umsetzung der Schienenhinterlandanbindung aufgestellt und diesen im Februar 2019 beim Bundes-Verkehrsministerium eingereicht hat. Der Kostenrahmen liegt bei rund 500 Millionen Euro.
Der Kreis Stormarn hat (über die in 2013 an der Strecke durchgeführten freiwilligen Maßnahmen des Bundes hinaus) bislang keine entsprechenden übergesetzlichen Maßnahmen zum optimalen Schutz der Bevölkerung vor Lärm entlang der Trasse aufgestellt, um sie vom Bund einzufordern.
Jetzt ist Eile geboten, damit die Bargteheider bzw. Stormarner Forderungen noch nachgereicht und berücksichtigt werden können.
Letztendlich muss der Bundestag über einen Antrag zum übergesetzlichen Lärmschutz entscheiden. Ein entsprechender Antrag soll offenbar noch vor der Sommerpause 2019 vom Bundesverkehrsministerium an den Bundestag weitergeleitet werden.
Ruth Kastner Mathias Steinbuck
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bargteheide CDU-Fraktion Bargteheide