Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares Ereignis kann vorübergehend Kurzarbeit in einem Betrieb notwendig machen. Wie Unternehmen in dieser Situation ihre Fachkräfte dennoch halten, darüber informiert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe in zwei Veranstaltungen zum Thema Kurzarbeitergeld.
Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Kurzarbeit wissen sollten, erfahren sie am Dienstag, den 24. März um 10.00 Uhr und um 14.00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe am Berliner Ring 8 – 10 in Bad Oldesloe.
Fachexperten erläutern, wie die Arbeitsagentur Betriebe bei einem Arbeitsausfall unterstützen kann und beantworten ihre Fragen zum Kurzarbeitergeld.
Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erbeten unter der kostenfreien Telefon-Nummer 0800 4 5555 20 (Mo – Fr 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder per E-Mail an badoldesloe.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Unternehmen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, können sich unter diesen Kontaktdaten auch an ihre Ansprechpartnerin oder ihren Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden.
Hintergrund-Information Kurzarbeitergeld
Wenn die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend verkürzt werden muss, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld erhalten. Die Leistung gleicht den Verdienstausfall teilweise aus. Dadurch können Beschäftigte ungekündigt im Betrieb bleiben und dem Unternehmen bleiben die Fachkräfte erhalten.