Mit den steigenden Temperaturen im Frühling beginnt überall in der Natur die Zeit der Kinderstuben
Egal ob Hase, Wildschwein oder Reh, alle Tiere bekommen nun ihren Nachwuchs. Der Gesetzgeber nennt diese Zeit Brut- und Setzzeit. Sie beginnt Anfang März und dauert bis in den Juni. Gerade jetzt im April ist fast bei allen heimischen Arten der Nachwuchs „da“.
Da viele Tiere nicht nur fernab menschlicher Siedlungen im Wald, in Feldern oder in Parks brüten beziehungsweise ihre Jungen zur Welt bringen, können junge Hasen, Kitze aber auch Frischlinge durchaus auch direkt neben Wegen oder in Gärten liegen. „Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Ricken ihre Kitze tagsüber in einem verwilderten Garten abgelegt haben,“ weiß Hermann Meyer, Hegeringleiter in Bargteheide. „Eine Ricke denkt ja nicht, da wohnen Menschen, da lass ich mein Kitz besser nicht. Sie legt ihr Kitz instinktiv dort ab, wo es Schutz hat. Und das kann genauso im Garten als auch neben einem Weg sein!“
Weil wir als Menschen alle Lebensräume ebenfalls nutzen, ist es von enormer Wichtigkeit, sich richtig zu verhalten. „Alle Hundehalter sollten ihre Hunde jetzt an der Leine führen!“ bittet Meyer, denn auch wenn nicht jeder Hund ein Kitz oder Junghasen gleich tot beißt, bleibt doch eventuell der Geruch des Hundes um das Kitz herum und die Ricke holt es nicht mehr ab. Und
gerade jetzt zu Zeiten des Corona-Virus sind noch viel mehr Hundebesitzer mit ihren Hunden unterwegs, haben die Jäger um Hegering Bargteheide beobachtet. „Grundsätzlich ist das ja auch eine sinnvolle und gesunde Nutzung der freien Zeit“, findet der Hegeringleiter, „aber bitte dabei nicht die Wildtiere vergessen!“
Leider wissen viele Hundebesitzer und Spaziergänger gar nicht, was erlaubt ist und was nicht.
„In Naturschutzgebieten, im Wald und auf Deichen,“ erläutert Meyer, „gilt ganzjährig die Leinenpflicht. Der Rest der freien Natur darf in Schleswig-Holstein gem. Landes-naturschutzgesetz nur auf offiziellen Wegen und Wegrändern betreten werden. Daraus ergibt sich zweierlei: Erstens dürfen also Hunde wie ihre Herrchen auch, nicht die Wege verlassen. Zweitens müssen hier Hunde zwar nicht angeleint werden -– außer solchen, die als gefährlich eingestuft sind -, man sollte es aber gerade in der Setz- und Brutzeit tun!“
Letztlich schützt man so nicht nur die Lebewesen um sich herum, sondern manchmal auch sich selbst und seinen Hund. „Gerade Bachen, also weibliche Wildschweine, können schon aggressiv reagieren, wenn ihren Frischlingen ein Hund oder ein Mensch zu nahe kommt.“ weiß Hegeringgleiter Meyer und bittet intensiv darum, sich in dieser Zeit wirklich an die Regeln zu halten: „Denn wenn der Hund dann doch ein Stück Rehwild gerissen hat, ein Kitz nicht mehr angenommen wird, – was alles öfters passiert als viele meinen-, bleibt die Arbeit dann bei uns Jägern. Und es ist manchmal keine schöne Arbeit!“
Eine neue Info-Broschüre „Mit Hunden in der Landschaft“, herausgegeben vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume“, klärt Hundebesitzer ausführlich über ihre Pflichten auf und nennt auch die gesetzlichen Grundlagen. Die Broschüre ist gratis über die Internetseite des LLUR anzufordern.
Titelbild: Frischlinge