Die Landespolizei verstärkt ihre Präsenz zum Osterwochenende

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Kiel (ots) – Auch am langen Osterwochenende wird die Landespolizei Schleswig-Holstein ihre Präsenz wieder deutlich sichtbar erhöhen und mit zusätzlichen Streifen auf den Straßen unterwegs sein. Ähnlich wie an den vergangenen Wochenenden geht die Polizei davon aus, dass sich an den Feiertagen mehr Menschen in der Öffentlichkeit bewegen werden. Die Präsenz der Streifen konzentriert sich auf die Naherholungsgebiete und touristisch interessantenZiele in Schleswig-Holstein sowie die Übergänge zu den Inseln.

Landespolizeidirektor Michael Wilksen zum polizeilichen Vorgehen: „Die Polizei führt generell keine Kontrollen an Grenzen zu anderen Bundesländern durch. Als Bürgerpolizei setzen wir die Maßnahmen der Landesverordnung gegen die Ausbreitung des Coronavirus um. Die Polizei wird dabei wie bisher anlassbezogen, bürgerorientiert und mit Augenmaß agieren. Einzelne Fahrradfahrer und Fußgänger stehen dabei nicht im polizeilichen Fokus. Unzulässige Gruppenausflüge und durch hohes Personenaufkommen bedingte Distanzunterschreitungen werden in Schleswig-Holstein aber – unabhängig vom Fortbewegungsmittel – konsequent unterbunden.“

Dieses Vorgehen ist bisher in großen Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung und Akzeptanz gestoßen. Ziel des polizeilichen Vorgehens ist, die Bestimmungen der Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus zu überwachen und durchzusetzen.

Das Infektionsschutzgesetz sieht Ahndungsmöglichkeiten für Verstöße wie zum Beispiel gegen das Kontaktverbot oder gegen das Einreiseverbot nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken vor. Hierzu hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog beschlossen. Die Polizei setzt weiterhin vornehmlich auf den Dialog und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Da die Ansteckungsgefahr in und aus Gruppen heraus am größten ist, appelliert die Polizei an die Menschen in Schleswig-Holstein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten!

Die Regelungen für die Inseln der Nord- und Ostsee bleiben wie bisher bestehen. Die Polizeidirektion Flensburg kontrolliert daher weiterhin die Bahnhöfe und Fährhäfen an den nordfriesischen Inseln, die Polizeidirektion Lübeck hält die Kontrollstelle zur Insel Fehmarn weiter aufrecht.

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