Maßnahmen der Landespolizei in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus: Verringerung von Infektionsrisiken – Mund-Nasen-Schutz

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Kiel (ots) – Zum eigenen Schutz und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat auch die Landespolizei Hygienemaßnahmen weiter angepasst. Wenn Bürgerinnen und Bürger Polizeidienststellen aufsuchen, bitten wir um das Mitführen und Aufsetzen des Mund-Nasen-Schutzes, wie es auch u.a. im Öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben ist. Auf den Dienststellen werden grundsätzlich weitere geeignete Schutzvorkehrungen getroffen, wie zum Beispiel die Installation von Plexiglasscheiben.

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Für Polizistinnen und Polizisten besteht keine andauernde Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes, dieser wird aber grundsätzlich dann getragen, wenn aufgrund der dienstlichen Tätigkeit absehbar der Abstand zwischen Polizeibediensteten und Bürger auf unter 1,5 m reduziert wird, Polizeibedienstete sich in geschlossenen Räumlichkeiten mit einer größeren Anzahl an Menschen aufhalten müssen oder wenn aufgrund erlassener Rechtsverordnungen der Landesregierung bzw. von Ministerien im Einzelfall oder generell eine Tragepflicht besteht. Unabhängig vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes greifen die Polizeibeamtinnen und -beamten bei entsprechendem taktischen Bedarf auch auf weitergehende Schutzausrüstung wie zum Beispiel FFP2/FFP3-Masken zurück.

Für Bürgerinnen und Bürger besteht fortlaufend und 24 Stunden am Tag die Möglichkeit, Anzeigen auch online zu erstatten. Die Onlinewache ist erreichbar über die Homepage der Landespolizei: www.polizei.schleswig-holstein.de. Wichtig hierbei: Im Notfall 110 wählen! Wenn Sie sich bedroht fühlen, Täter noch am Werk sind oder eine andere konkrete Gefahr besteht, scheuen Sie sich nicht, sofort den Notruf der Polizei zu wählen.

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