Bad Oldesloe. Vor dem Hintergrund der Nachweise von hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV H5) bei verendeten Wildvögeln in insgesamt sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt sowie des Ausbruchs der Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in verschiedenen Kreisen hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) die Kreise und kreisfreien Städte per Erlass angewiesen, die Aufstallung von Geflügel anzuordnen.
Der Kreis Stormarn hat heute die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben angeordnet.
Grundlage dieser Maßnahme ist eine vom Veterinäramt des Kreises durchgeführte Risikobewertung. Hierzu wurden die Einschätzungen des Friedrich-Löffler-Instituts, des Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein sowie die örtlichen Gegebenheiten im Kreis herangezogen.
Die Aufstallpflicht ergeht, um die Geflügelbestände so gut wie möglich vor dem Eintrag des Virus zu schützen und so Schäden zu vermeiden.
Auf Stormarner Gebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden. Die Dauer der Maßnahmen ist nicht absehbar und richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Tierseuche und den Risikobewertungen der Experten.
Alle Geflügelhalter, die ihre Haltungen im Kreis Stormarn noch nicht angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Auf der Internetseite des Kreises kann das Anmeldeformular für Tierhalter unter „Service, Leistungen A-Z, Buchstabe T, Tierhaltung anmelden“, heruntergeladen werden.
Telefonisch kann der erforderliche Vordruck unter 04531-160-1324 abgefragt werden.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des Kreises zu melden.
Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf den Internetseiten des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Landwirtschaft/Gefluegelpest/Gefluegelpest/gefluegelpest.html)und dem Friedrich-Löffler-Institut (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/) eingestellt.
Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest im Land:
KIEL. Die Geflügelpest breitet sich im Land weiter aus, als Konsequenz daraus soll jetzt eine landesweite Aufstallung sämtlichen Freilandgeflügels eine Weiterverbreitung auf weitere Nutztierbestände verhindern. Das hat Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel nach der Kabinettsberatung bekannt gegeben.
Mit den Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ist vereinbart worden, dass landesweit alle Kreise und kreisfreien Städte die Aufstallung sämtlichen Geflügels, unabhängig von Betriebsart oder -größe, in den nächsten Tagen verfügen werden. Einen entsprechenden Erlass hat das Landwirtschaftsministerium gestern Abend an die kreisfreien Städte und Kreise gesendet. Die Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zur Aufstallung des Geflügels werden in den kommenden Tagen, voraussichtlich ab morgen beginnend, in Kraft treten.
„Wir haben bei der Geflügelpest eine sehr dynamische Lage im Land. Das Virus breitet sich zügig aus. Der Schwerpunkt befindet sich zwar weiterhin an der Nordseeküste, aktuelle Befunde zeigen jedoch, dass mittlerweile auch die Ostseeküste und das Binnenland betroffen sind“, sagte Albrecht.
„Flächendeckende Aufstallungen können das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Mir ist sehr bewusst, dass eine solche Stallpflicht für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein schwerwiegender Eingriff ist. Aber ein Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen. In diesem Falle wäre dann der gesamte Bestand zu keulen“, betonte Albrecht. Er gehe daher davon aus, dass die Kreise in Abstimmung mit dem Ministerium unverzüglich die entsprechenden Anordnungen erlassen, um einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorzubeugen. In den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen, die bislang am stärksten vom Geschehen betroffen sind, ist die kreisweite Aufstallung bereits verfügt worden.
Seit der letzten Bestätigung von Fällen bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut am vergangenen Freitag hat sich so die Zahl der Nachweise um weitere 40 auf 115 bestätigte Fälle erhöht. Inzwischen liegen Nachweise von Wildvögeln aus sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt vor. Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und zuletzt Steinburg, gibt es nun auch Nachweise aus den Landkreisen Schleswig-Flensburg, Segeberg, Plön und der Stadt Neumünster. Dabei sind neben Gänsen und Enten (darunter erstmals auch eine Stockente) wiederum auch mehrere Möwen und Greifvögel (Mäusebussard, Wanderfalke) betroffen. Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat seit dem Beginn des Geschehens bereits mehr als 3.000 verendete Wildvögel gezählt.
Damit hat sich auch das Spektrum der betroffenen Vogelarten erweitert. Darunter sind auch Arten, die sich wie beispielsweise Möwen nicht nur in Wassernähe aufhalten oder größere Verbreitungsgebiete haben. Zudem wurde am Sonntag im Kreis Segeberg der zweite Fall der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung amtlich festgestellt.
Nähere Informationen zu den von den Veterinärämtern angeordneten Maßnahmen wie beispielsweise der Aufstallung stellen die Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.
Hinweise für kleine Geflügelhaltungen stellt das Landwirtschaftsministerium in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby- und Kleingeflügelhalter“ auf seiner Homepage zur Verfügung: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest.
Um im landesweiten Geflügelpestgeschehen einheitliche Grundlagen für die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter zu schaffen, plant das Landwirtschafsministerium zudem den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Biosicherheit, die voraussichtlich am Mittwoch veröffentlicht wird.
Aktuell wurden in Schleswig-Holstein Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potenzial haben, das heißt auf den Menschen übertragen werden können.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Alle Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.
In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.
Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts:
Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/