Förderung von Covid-19-bedingten Maßnahmen in Schulen

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Das Land Schleswig-Holstein stellt im Rahmen eines Förderprogramms Finanzhilfen zur Unterstützung von Schulträgern bei Covid-19-bedingten Maßnahmen (Hygieneprogramm) zur Verfügung. Förderfähig sind laut Richtlinie u.a. Aufwendungen für den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gemäß der Handreichung für Schulen (Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2 –Stand 24. April 2020) erforderlich waren oder bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich werden. Zudem können die Fördermittel auch für bauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die zur Verbesserung der Hygiene und des Infektionsschutzes beitragen. Der Stadt Bargteheide stehen aus dem Förderprogramm rund 140.000 Euro zur Verfügung, hiervon wurden bereits 106.000 Euro für Sachmittel, wie Desinfektionsmittel- und Spender und für die Anschaffung von CO²-Messgeräten beantragt. Die restlichen 34.000 Eurokönnen für bauliche Maßnahmen verwendet werden.

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