Bad Oldesloe. Die nach wie vor hohen Fallzahlen im Kreis Stormarn machen leider auch vor Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe, Werkstätten und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen nicht halt.
Um diese besonders schutzwürdigen Gruppen besser vor dem Eintrag und der Verbreitung von Covid-19-Erkrankungen zu schützen und um die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen auch auf längere Sicht zu erhalten bzw. herzustellen, hat der Landrat des Kreises Stormarn heute eine Allgemeinverfügung erlassen.
An das Betreten, den Aufenthalt und das Verlassen der genannten Einrichtungen werden für die Bewohner, das Personal und die Besucher weitere Anforderungen gestellt.
Im Zeitraum 24. bis 26.12.2020 gelten allerdings die Regelungen für Zusammenkünfte entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Auch müssen die Bewohner beim Verlassen der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Wurde die Einrichtung für länger als 48 Stunden verlassen, muss vor Rückkehr ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.