Förderprogramm des Bundes für Kulturveranstaltungen: Noch bis zum 22. April Antragsstellung möglich

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Coronabedingt sind derzeit viele Kulturveranstaltungen nicht möglich. Um Veranstalterinnen und Veranstaltern von Kulturangeboten für die Zeit zu unterstützen, in denen das Infektionsgeschehen umfangreiche Kulturprogramme wieder zulässt, stellt die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „Kultursommer 2021“ bis zu 30,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 22. April können Landkreise und kreisfreie Städte noch Förderanträge stellen.

Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete: „Mit dem Förderprogramm stehen den Kreisen und kreisfreien Städten Instrumente zur Verfügung, vor Ort die Kulturszene gezielt zu unterstützen und hiermit einen Beitrag zur Bewältigung Folgen des Lockdowns zu leisten. Schließlich waren und sind Kulturschaffende besonders stark getroffen.“

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller neben einem vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Die Mittel zielen insbesondere auf die Deckung von Honorare, Veranstaltungstechnik, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Förderberechtigt sind unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen. Das Programm richtet sich dabei insbesondere an freie Künstlerinnen und Künstler sowie lokale Akteure und Bündnisse. Zu beachten ist, dass regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste nicht förderfähig sind. Umfasst sind jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich hierzu stattfinden.

Weitere Informationen und Link zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes, https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021.html

Pressemitteilung: https://www.nina-scheer.de/2021/04/12/foerderprogramm-des-bundes-fuer-kulturveranstaltungen-noch-bis-zum-22-april-antragsstellung-moeglich/

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