Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen wird aufgehoben
Landwirtschaftsminister Albrecht: „Der starke Rückgang der Nachweise lässt hoffen, dass wir das Geflügelpestgeschehen zunächst überstanden haben“
KIEL. Seit einigen Wochen sind die durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein stark zurückgegangen. Die vorerst letzten Nachweise wurden Mitte Juni bei zwei jungen Graugänsen in Nordfriesland amtlich festgestellt.
„Das Geflügelpest-Geschehen 2020/2021 stellt das bislang größte, schwerste und am längsten andauernde Geschehen dar. Seit den ersten Ausbrüchen Ende Oktober 2020 wurde das Geflügelpestvirus bei rund 700 Wildvögeln in Schleswig-Holstein als Hotspot des bundesweiten Geschehens in der Wildvogelpopulation bestätigt. In allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes wurde die Tierseuche amtlich festgestellt. Der derzeitige starke Rückgang der Nachweise lässt hoffen, dass wir das Geflügelpestgeschehen zunächst überstanden haben“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.
Im bundesweiten Vergleich war Schleswig-Holstein als erstes Bundesland und mit mehr als der Hälfte aller in Deutschland bestätigten Fälle am stärksten von der Geflügelpest bei Wildvögeln betroffen. Tausende verendete Wildvögel wurden vor allem entlang der Westküste, aber auch in den übrigen Landesteilen geborgen, um die Ansteckungsgefahr für weitere Vögel zu reduzieren. Dank einer strikten und konsequenten Seuchenvorsorge und -bekämpfung konnte trotz des hohen Erregerdrucks in der Umwelt die Anzahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen auf insgesamt 10 beschränkt werden. Bundesweit wurde der Geflügelpesterreger in über 250 Hausgeflügelhaltungen amtlich festgestellt.
„Die aktuelle Situation ermöglicht es, dass wir unsere Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen aufheben. Die nach einer lokalen Risikobewertung von den Kreisen und kreisfreien Städten angeordnete Pflicht zur Aufstallung wurde mittlerweile landesweit aufgehoben“, so Albrecht.
Das FLI hat in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln auf mäßig bis gering herabgestuft, das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen wird derzeit als gering angesehen.
„Das Geflügelpestgeschehen hat alle Beteiligten stark gefordert, wurde jedoch gemeinsam erfolgreich bewältigt. Ich möchte daher allen Geflügelhalterinnen und -haltern für die gute und konsequente Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz ihrer Geflügelbestände danken. Für den unermüdlichen und fachkundigen Einsatz danke ich zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städten sowie des Landeslabors, LKN, LLUR und meines Hauses“, sagte Albrecht.
Nach den großen Geflügelpestepidemien 2016/17 und 2020/21 können weitere Geschehen nicht ausgeschlossen werden. Das FLI weist in seiner aktuellen Risikobewertung darauf hin, dass im Rahmen des Vogelzuges bereits bis Anfang August ein erneuter Populationsanstieg von im vergangenen Geschehen stark betroffenen Arten erwartet wird.
Geflügelhalterinnen und -halter sind daher weiterhin dazu aufgerufen, ihr Geflügel vor einem direkten oder indirekten Erregereintrag bestmöglich zu schützen und die in der Geflügelpest-Verordnung auch außerhalb eines akuten Geschehens für alle vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem muss der Bestand bei vermehrten Verlusten unverzüglich auf den Geflügelpesterreger untersucht werden.
Hintergrund:
Im Rahmen des Geflügelpest-Geschehens 2020/2021 wurde in Ergänzung zu den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter in der Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 11. November 2020 landeseinheitlich festgelegt. Daneben umfasste Allgemeinverfügung auch ein Verbot der Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler. Diese Allgemeinverfügung wird mit Wirkung zum 1. Juli aufgehoben, die Aufhebungsverfügung ist auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) dient dabei auch als Frühwarnsystems um eine erneute Ausbreitung des Virus im Land rechtzeitig zu erkennen. Bürgerinnen und Bürger werden daher weiterhin gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.
Weitere Informationen:
Die Risikoeinschätzung des FLI:
Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)
Informationen des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Informationen der Landesregierung: