Bargteheide macht sich weiter auf den Weg mit der Städtebauförderung

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Vorbereitende Untersuchungen und Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Innenstadt beginnen

Die Stadt Bargteheide wurde 2019/2020 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Ortskerne“ des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes aufgenommen. Anspruch des Förderprogramms ist es, die Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und gemäß der sich ändernden Anforderungen zu entwickeln.

Adrian Sollich, zuständiger Mitarbeiter der Stadt für die Städtebauförderung, mit dem Anschreiben für die Anlieger*innen des Untersuchungsgebiets, und Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht mit dem Zuwendungsbescheid des Landes für die Städtebauförderung.

Zur Erreichung der Ziele ist der Einsatz von Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Aufwertung von öffentlichen (Frei-) Räumen, Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden, Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktionen, Beseitigung von Leerständen und Aktivierung minder genutzter Flächen oder auch der Ausbau stadtverträglicher Mobilität vorgesehen.

Damit in Bargteheide weiterhin Städtebauförderungsmittel in Anspruch genommen werden können, müssen im nächsten Schritt sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß Baugesetzbuch durchgeführt und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet werden. Im IEK werden Ziele und konkrete Maßnahmen benannt, welche mit Blick auf die nächsten zehn bis 15 Jahre notwendig sind, um die Innenstadt gemäß den aufgestellten Zielen zu entwickeln.

Der Auftrag zur Durchführung der vorbreitenden Untersuchungen und der Erstellung des integrierten Entwicklungskonzepts wurde an die BIG Städtebau GmbH vergeben. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme im bereits bekanntgemachten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Einer durch die Stadtvertretung beschlossenen Erweiterung des Untersuchungsgebiets ist seitens des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung zugestimmt worden. Eine Zustimmung des Ministeriums ist Voraussetzung für den Beginn der Untersuchungen.

Ab August 2021 werden Mitarbeitende der BIG Städtebau GmbH die Gebäude, den öffentlichen Raum, die Nutzungsstruktur sowie die technische und soziale Infrastruktur der Stadt durch Vor-Ort-Begehungen erfassen. Prozessbegleitend werden Gespräche mit Schlüsselakteur*innen durchgeführt. Die Grundeigentümer*innen im Untersuchungsgebiet werden zusätzlich auf postalischem Weg informiert und um Auskünfte zu ihrer Immobilie gebeten.

Eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung ist im Spätsommer vorgesehen. Damit ein bestmögliches Ergebnis erzielt wird, bittet die Stadt Bargteheide die Bewohnerschaft, Grundeigentümer*innen, Gewerbetreibende und Akteure im Gebiet um Mitwirkung und Unterstützung.

 

 

 

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