Neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz: Landesregierung setzt auf ambitioniertere Klimaschutzziele und zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen

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Umweltminister Jan Philipp Albrecht: Schleswig-Holstein muss und wird einen essentiellen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 leisten“

Kiel. Die Landesregierung will bei der Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) ambitioniertere Klimaschutzziele setzen und zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen verankern. Das hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht beschlossen und dem Landtag einen entsprechenden Änderungsvorschlag zu dem bestehenden Gesetzesentwurf übersandt. Hintergrund sind die neuen Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes, dessen bisherigen Gehalt das Bundesverfassungsgericht am 29. April 2021 für unzureichend erklärt hatte. Das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz legt seit 2017 die Treibhausgasreduktionsziele des Landes fest und befindet sich gegenwärtig in der Neubefassung durch den schleswig-holsteinischen Landtag. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

„Unser Gesetzes-Update schützt das Klima: Mit noch ambitionierteren Zielen und zusätzlichen Maßnahmen werden wir im Land den aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz und die Energiewende gerecht. Schleswig-Holstein muss und wird einen essentiellen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 leisten“, sagte Minister Albrecht heute in Kiel: „Als Landesregierung legen wir ein Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch stärker als bisher gerecht zu werden.“

Die Neufassung des EWKG entspricht den neuen Klimaschutzzielen, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart wurden: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundesklimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.

Mit dem überarbeiteten Gesetzentwurf verankert die Landesregierung auch zahlreiche neue Maßnahmen für mehr Klimaschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich. So soll die Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften bis 2040 CO2-frei erfolgen. Bis 2030 sollen alle Fahrzeuge mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei sein. Die Gesamtfläche von Büroräumen in der Landesverwaltung soll bis 2035 um 20 Prozent reduziert werden. Weiterhin ist vorgesehen, Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten künftig grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Bei Bauvorhaben setzt das Land auf nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige Baumaterialien.

Um die Wärmewende voranzutreiben, werden nun auch mittelgroße Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. So kann bei rund 50 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden.

Und auch bei der Mobilität gibt es ein zusätzliches Maßnahmenpaket: So sollen alle Schienenpersonennahverkehre in Schleswig-Holstein bis 2030 treibhausgasneutral erbracht werden. Eine Elektrifizierungsoffensive für das Schienennetz in Schleswig-Holstein soll im Bahnverkehr erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. Wo dies nicht wirtschaftlich darstellbar ist oder zu lange Zeiträume in Anspruch nimmt, werden schon ab 2023 batterie-elektrisch betriebene Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen.

Unveränderter Bestandteil des neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes bleiben die Planungen zum systematischen Ausbau der Photovoltaik im Land. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden zum Standard gemacht. Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen über solchen Flächen zum Standard.

„Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, so Albrecht: „Aktuelle Studien sehen ein Potential der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.“

Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird vorgeschlagen, dass ab Juli 2022 beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind.

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