Pressemitteilung
Am Montag, 9. Mai 2022 erreicht den Vorstand des Europavereins Bargteheide e.V. über den Notar ein Schreiben des Vereinsregistergerichts Lübeck. Darin wird mitgeteilt, dass bei der nach dem „Covid-Maßnahmen-Gesetz“ durchgeführten schriftlichen Beschlussfassung die vorgeschriebene Textform nicht eingehalten worden sei und somit der Beschluss über die Vorstandswahl nicht eingetragen werden könne. Nach Rücksprache mit dem Notariat, welches seit Jahrzehnten gut und ohne jegliche Beanstandung für den Europaverein Bargteheide e.V. gearbeitet hat, wurde von diesem eingeräumt, dass die Ansicht des Registergerichte richtig sei und das Notariat für diesen Formfehler die
volle Verantwortung übernehme.
Das gesamte Wahlverfahren wurde vor Durchführung der schriftlichen Beschlussfassung eingehend und detailliert mit dem Notariat abgesprochen. Leider übersah das Notariat dabei die speziellen Anforderungen einer Textform bei Abstimmungen nach dem für alle Beteiligten neuen „Covid-Maßnahmen-Gesetz“. Dazu der erste Vorsitzende Klaus Mairhöfer: „Dies ist bedauerlich, jedoch hat der Vorstand des Europavereins dafür Verständnis, dass bei der Anwendung neuer Gesetze Auslegungsfehler passieren können. Das Notariat schlägt zur Behebung des Formmangels vor, eine neue Vorstandswahl durchzuführen und diese in Anbetracht der überall stattfindenden Erleichterungen im Umgang mit der Pandemie als Präsenzveranstaltung abzuhalten.
„Das Registergericht wurde von mir um eine Stellungnahme gebeten, ob und in welcher Form ich als Einzelvorstand neue Vorstandwahlen in Präsenz einberufen kann. Im Falle der positiven Rückmeldung des Registergerichts werde ich umgehend Vorstandswahlen in die Wege leiten.“
Zu ergänzen wäre:
Herr Mairhöfer war rechtzeitig von mir auf die Formfehler bei der Briefwahl hingewiesen worden. Er hat auch elf neue Mitglieder illegal „aufgenommen“ und mit abstimmen lassen, obwohl er dazu gar nicht befugt war. Nur dadurch kam die Wahl mit einer Stimme Mehrheit zustande. Sie wäre sonst gescheitert.
Für die Aufnahme neuer Mitglieder wäre eine Vorstandsmehrheit nötig gewesen. Es gab und gibt aber keinen Vorstand mehr, sondern nur einen Vorsitzenden. Der „Vorstand“ kann demnach auch kein „Verständnis für Auslegungsfehler“ des Notars haben.
Damit der Verein schnell wieder handlungsfähig wird, muss zunächst eine Hauptversammlung stattfinden. Gerade jetzt wird der Europaverein gebraucht. Sobald Herr Mairhöfer abgewählt ist, kann es mit der Arbeit auch wieder weiter gehen.
Norbert Muras