Das Stormarner Förderprogramm „Kultur und Schule“ geht in die fünfte Runde
Bis zum 31. Januar 2023 können sich Schulen sowie Kunst- und Kulturschaffende für kreative Kooperationsprojekte bewerben. Jedes Vorhaben kann mit maximal 1.000 € gefördert werden. Der Kreis Stormarn stellt insgesamt 25.000 € Födermittel bereit.
Der Kulturausschuss des Kreises Stormarn setzt damit ein wichtiges Zeichen für Koninuität in dem neu definierten Aufgabenbereich der Kulturellen Bidlung.
Das erfolgreiche Förderprogramm „Kultur und Schule“ ist ein fester Bestandteil des Kulturentwicklungsplans des Kreises mit dem Ziel die Kulturelle Bildung in Stormarn zu stärken und dadurch mehr Kulturelle Teilhabe zu schaffen. Die Kooperationen zwischen Kulturschaffenden und Schulen ermöglichen kreative Auseinandersetzungen aller Schülerinnen und Schülern mit gesellschaftlichen Themenfeldern jenseits des Fachunterrichts.
Mehr Räume für kulturelle Bildung
Seit Beginn des Förderprogramms konnten bereits über 75 kreative Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Vorhaben im Berich der Litratur, Theater, Tanz, Malerie aber auch Crossover und spartenübergreifend zeigen das Potenial der Kinder und Jugendlichen auf.
„Die Koopertion zwischen Schulen und kreativen Akteuren haben sich in den letzten Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Gerade in herausfordernden Zeiten bieten Projekte kultureller Bildung Schülerinnen und Schülern die vielfältige Möglichkeit, sich komplexen Themen anzunähern und diese auf künstlerische und kreative Weise zu bearbeiten“, so Tanja Lütje, Kreiskulturreferentin und Leitung des Stabsbereichs Kultur im Kreis Stormarn. Der Projektfonds ermöglicht mehr Raum für kulturelle Bildung und somit wichtiger kreativer Erfahrungen.
Ausschreibung läuft bis zum 31. Januar 2023 (Ausschlussfrist)
Bewerben können sich sowohl Schulen als auch Kulturschaffende mit unterschiedlichen Projektformaten aus allen Bereichen der Kultur wie Musik, bildender Kunst, Theater, Fotografie, Digitale Medien oder Tanz. Ein Projektbezug zum Kreis Stormarn ist wünschenswert. Die Kulturakteure sollten eine Vermittlungsqualifizierung nachweisen (z.B. durch einen Nachweis der Fortbildung im Kontext des Projektes „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ oder ähnliche pädagogische Qualifikationen). Die Förderung des Kreises Stormarn ist unabhängig und findet in Ergänzung zum Förerprogramm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ des Landes Schleswig-Holstein statt.
Die Fördermittelvergabe erfolgt bis Februar 2023 mittels eines Juryverfahrens. Die Jury setzt sich zusammen aus Fachjuroren unter Einbezug einzelner Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises Stormarn. Die Projekte können dann frühestens im März 2023 starten, nachdem die Jury getagt hat und die Entscheidung darauffolgend durch den Schul-, Kultur-, und Sportauschuss beschlossen wurde. Das zu verwendende Antragsformular und weitere Informationen stellt der Stabsbereich Kultur auf der Homerpage unter: www.kultur-stormarn.de/kulturfoerderung/kultur-und-schule/ zur Verfügung. Anträge können ausschließlich via E-Mail an kulturellebildung@kreis-stormarn.de mit Bezug auf den „Fördertopf Kultur und Schule“ eingereicht werden.