Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die derzeitige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Regierungen von Bund und Ländern haben daraus eine umfangreiche Verwaltungsreform gemacht. Die Finanzminister haben jetzt entschieden, dass die Meldungen der Bürger/innen bis 31.01.2023 erfolgen sollen. Vor diesem Hintergrund informiert die BürgerStiftung am 10.01.2023 mit „Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“ über die Pflichten der Immobilieneigentümer und welche Möglichkeiten sie für ihre Meldung haben.
Die Reform soll zu einer gerechteren Besteuerung der Grundstücke führen. Daher werden sich die Zahlungspflichten der Immobilieneigentümer ändern, wobei es sowohl zu Erhöhungen als auch zu Reduzierungen kommen kann. Grundlage ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes durch die Immobilieneigentümer. Diese Meldung muss bis 31.01.2023 beim Finanzamt ankommen.
Kompliziert wird die Meldung auch dadurch, dass die Eigentümer Angaben aus den unterschiedlichsten Quellen zusammenstellen müssen, die teilweise Jahrzehnte alt sind. Für jede Immobilie ist eine gesonderte Erklärung einzureichen. Die Regeln sind pro Bundesland unterschiedlich. Dazu kommt, dass die Meldungen grundsätzlich über die Steuersoftware ELSTER erfolgen müssen. Die Erfahrungen zeigen: Die IT der Finanzverwaltung ist komplex und die Fragestellung nicht immer klar.
Referent des Vortrags ist Sönke Wehnsen, Steuerberater in Bargteheide. Er wird die gesetzlichen Anforderungen und die Konsequenzen vorstellen, von der Datenermittlung bis zur Meldung an das Finanzamt und die Handlungsmöglichkeiten der Steuerpflichtigen erläutern, wie sie der Meldepflicht korrekt und fristgerecht nachkommen können.
Dr. Michael Eckstein, Vorsitzender der BürgerSiftung: „Die Reform der Grundsteuer ist extrem kompliziert. Mit dem Vortrag „Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“ wollen wir den interessierten Menschen konkrete Hinweise vermitteln, wie sie am besten vorgehen können.“
„Die Grundsteuer-Reform – was man wissen muss“ findet am 10.01.2023, 18 Uhr im Hilfszentrum, Alter Sportplatz 8, 22941 Bargteheide statt. Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Regeln in Corona-Zeiten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahme ist nach bestätigter Anmeldung kostenfrei, Spenden sind erbeten. Eine bestätigte Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen bis 10.01.2023, 12 Uhr über die Website der Bürgerstiftung: https://www.buergerstiftung-region-ahrensburg.de/service/