KIEL. Schleswig-Holstein will 2040 erstes klimaneutrales Industrieland werden. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist dabei ein zentrales Projekt auf dem Weg hin in eine emissionsfreie Zukunft. Heute hat die Landesregierung den ersten Meilenstein genommen. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, veröffentlicht sie die ersten Maßnahmenfahrpläne, anhand derer das zukünftige Klimaschutzprogramm erarbeitet wird. In den Maßnahmenplänen beschreiben die verantwortlichen Ministerien, mit welchen Instrumenten im Land und auf Bundesebene die im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasminderungen erreicht werden sollen.
Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt begrüßte das Voranschreiten des Prozesses: „Die letzten Jahre haben uns gezeigt: Immer neue Ziele aufzustellen, rettet das Klima nicht. Wir brauchen konkrete Instrumente. Schwarz-Grün schlägt ein neues Kapitel in der Klimapolitik auf. Alle Ressorts erarbeiten eigene Maßnahmenpläne und legen dar, wie sie das 2030er-Ziel erreichen wollen. In Schleswig-Holstein ist Klimaschutz Teamwork und Aufgabe der gesamten Regierung. Ich danke allen Beteiligten für die sehr gute Arbeit bis hier hin. Den ambitionierten Weg bis 2030 beschreiten wir nicht alleine. Anfang des nächsten Jahres holen wir wichtige Stakeholderinnen und Stakeholder sowie die Bürgerinnen und Bürger mit an Bord. Gemeinsam werden wir diskutieren, wie der Weg hin zum klimaneutralen Industrieland gelingen kann“, sagte Goldschmidt.
Nach den Worten von Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sei für den Verkehrssektor vorgesehen, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017-19 deutlich zu reduzieren. „Die überwiegenden Einsparungen werden unter anderem durch das konsequente Vorantreiben der Elektromobilität, der Stärkung des Schienenverkehrs samt Ausbau der Infrastruktur sowie der konsequenten Umsetzung der Radstrategie erreicht“, so Madsen.
Land- und Forstwirtschaftsminister Werner Schwarz sagte:
„Beim Maßnahmenfahrplan für den Sektor Landwirtschaft sowie im Forstbereich spielen verschiedene Faktoren wie beispielsweise Optimierungen im Pflanzenbau und der Tierhaltung, aber auch die nachhaltige Moorbewirtschaftung eine wichtige Rolle. Mit dem Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft schaffen wir beispielsweise einen Rahmen, um Lösungen hierfür zu entwickeln und den Wissenstransfer in die Fläche zu beschleunigen. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere landwirtschaftliche Produktion auch in Zeiten des Klimawandels nachhaltig gelingt und sichergestellt ist.“
Der für den Sektor Gebäude zuständige Innenstaatssekretär Jörg Sibbel fügte hinzu:
„Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf kohlenstofffreie und erneuerbare Energiequellen im Bereich des Gebäudebestands betrifft alle Menschen in Schleswig-Holstein und bringt sowohl technisch als auch gesellschaftlich große Herausforderungen mit sich. Wesentliche Entscheidungen im Gebäudebereich werden auf Bundesebene getroffen. Diese werden wir aus Landessicht begleiten, ergänzen und uns für eine sozialverträgliche Umsetzung einsetzen.“
Aufbauend auf den heute veröffentlichen Maßnahmenplänen wird die Landesregierung den 1. Entwurf für das Klimaschutzprogramm 2030 erarbeiten und diesen im Rahmen eines Klimakabinetts am Ende des Jahres vorstellen. Nach Vorstellung des Erstentwurfes startet die Phase der öffentlichen Beteiligung. In sogenannten Handlungsfeld-Workshops können ausgewählte Stakeholderinnen und Stakeholder zu Beginn des Jahres 2024 zum Klimaschutzprogramm des Landes Stellung nehmen. Gleichzeitig wird erstmals ein „Bürgerrat Klima“ tagen, in dessen Rahmen ausgeloste Bürgerinnen und Bürger die klimapolitische Agenda des Landes diskutieren und eigene Vorschläge einbringen. Im Anschluss erfolgt die Überarbeitung des Programmes im Lichte der Ergebnisse aus der Beteiligungsphase. Der 2. Entwurf zum Klimaschutzprogramm wird voraussichtlich im Sommer 2024 vorgestellt. Die Landesregierung strebt die Verabschiedung des Programmes im Herbst des kommenden Jahres an.
Hintergrund:
Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Sektoren verteilen sich wie folgt:
Sektor Energie: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sektor Gebäude: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sektor Verkehr: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sektor Industrie: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sektor Kreislaufwirtschaft: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sektor Landwirtschaft: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sektor Senken: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sektor Querschnitt: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur