Defektes Rücklicht – Kontrolle mit Folgen

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BAB 24 / Kasseburg (ots) – Am vergangenen Mittwoch (20.12.2023), gegen 12.30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Berlin ein Lkw-Gespann auf, dessen Rückleuchte defekt war. Auch die vorgeschriebene Hauptuntersuchung für den Anhänger war bereits einige Monate überfällig.

Die Beamten stoppten das Gespann an der Anschlussstelle Schwarzenbek-Grande. Während der anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch beim 42-jährigen Fahrer aus Niedersachsen war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,64 Promille. Damit war die Weiterfahrt hier beendet. Der Niedersachse musste sich einer Blutprobenentnahme stellen. Sein vorgelegter Führerschein wurde sichergestellt.

Zudem stellte sich auch heraus, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse CE und die Berufskraftfahrerqualifikation des Fahrzeugführers bereits im Mai 2022 abgelaufen war. Somit führte er das Gespann ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Im Ergebnis muss sich der 42-Jährige nun wegen der Trunkenheit und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Natürlich müssen auch die Mängel am Fahrzeug behoben werden.

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