Landesweite Standards für das Distanzlernen per Videokonferenz

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Ein Vorschlag zur Diskussion:

Zwei Corona-Wellen mit dazugehörigen Schulschließungen musste Deutschland schon durchmachen, die dritte Welle rollt vermutlich gerade an. Regulärer Unterricht nach Stundenplan wird bis zu den Sommerferien nicht die Regel sein. „Umso wichtiger wird die Frage, was wir stattdessen machen“, sagt Martin Habersaat, Landtagsabgeordneter aus Reinbek und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Landeselternbeiräte und Landesschülervertretungen fordern seit Monaten Mindeststandards für den Distanzunterricht. Von der Landesregierung werden diese Forderungen allerdings ausgesessen, findet Habersaat. Weil das den Herausforderungen nicht gerecht werde, stellt er nun Vorschläge zur Diskussion. „Natürlich war der Digitalpakt nicht primär dafür gedacht, Distanzunterricht zu ermöglichen. Und natürlich ist der Präsenzunterricht die beste Alternative. Wenn das aber aus Gründen des Infektionsschutzes nicht geht, ist eine Videokonferenz der beste Plan B – und der muss deutlich besser werden. Deshalb legen wir als SPD-Landtagsfraktion fünf Zielmarken vor, über die wir mit allen an Schule Beteiligten ins Gespräch kommen wollen.“

  1. Es muss einen rechtlichen Rahmen für Videokonferenzen geben. Wenn die Schulpflicht nicht in Präsenz erfüllt werden kann, muss sie über die Teilnahme an einer Videokonferenz erfüllt werden können. Es darf nicht so bleiben, dass Videokonferenzen allein auf der Freiwilligkeit aller Beteiligten beruhen.
  2. Wenn die Schulpflicht über Videokonferenzen erfüllt werden kann, müssen Lehrkräfte genauso wie Schülerinnen und Schüler mit den notwendigen Endgeräten ausgestattet werden. Wo erforderlich, muss auch für die erforderlichen Internetzugänge gesorgt werden.
  3. Hardware und Software müssen es hergeben, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Videokonferenz sich sehen können. Bisher hören wir viel zu oft, dass dem nicht so ist. Ebenso müssen ein professioneller Umgang mit Störungen und Gruppenphasen möglich sein. Alle Teilnehmenden müssen einen digitalen Hintergrund einstellen können.
  4. Es muss klare Regeln für die Videokonferenzen geben, beispielweise über das Führen von Anwesenheitslisten, über die Bewertungen von Wort- und Chatbeiträgen und Höflichkeitsregeln betreffend.
  5. Auch Distanzlernen braucht Regelmäßigkeit. Wichtig ist ein verbindlicher Plan für Videokonferenzen. Dabei geht es aber nicht darum, den üblichen Stundenplan nicht im Klassenraum, sondern vor dem Bildschirm abzuarbeiten. Es muss ausreichend Pausen und bildschirmfreie Zeit geben.

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